Angeln ohne Genehmigung hatte strafrechtliche Folgen
(ots) - Ein 21 Jahre alter Dürener wurde am
Dienstagnachmittag durch zwei Fischereiaufseher beim ungenehmigten
Angeln angetroffen. Durch die Zeugen wurde die Polizei informiert,
die eine Anzeige wegen des Verdachts der Fischwilderei einleitete.
Im Bereich einer Rurbrücke, in der Nähe von Mariaweiler, wurden
die beiden Kontrolleure gegen 17.00 Uhr auf den jungen Mann
aufmerksam. Obwohl er keine Genehmigung dazu vorweisen konnte, hatte
er eine mitgeführte Angel zu Wasser gelassen. Gegenüber der
alarmierten Polizeistreife gab der Dürener an, lediglich zur
allgemeinen Beschäftigung das Fischen begonnen zu haben, jedoch
grundsätzlich zu wissen, dass er eigentlich eine Genehmigung
benötige. Trotz dieser Einsicht und ungeachtet des bis dahin
ausgebliebenen Anglerglücks hat sich der 21-Jährige nun ein
Strafverfahren eingefangen.
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Datum: 01.06.2011 - 13:52 Uhr
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