Bundespolizei am Flughafen nimmt gesuchten Betrüger fest
(ots) - Als am Dienstag, den 31.05.2011, ein
31-Jähriger deutscher Staatsangehöriger, bei der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle am Flughafen Düsseldorf seinen Reisepass den
Bundespolizisten vorlegte, stellten die Beamten fest, dass der im
Kreis Viersen lebende Mann zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Staatsanwaltschaft Krefeld suchte ihn, da er zu einer Geldstrafe von
1500.- EURO wegen "Betruges" verurteilt worden war und seit seiner
Verurteilung im Juni 2010 die Geldstrafe nicht gezahlt hatte. Nun
wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen
mittels Haftbefehl gesucht. Auch bei der Bundespolizei am Flughafen
Düsseldorf konnte er die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen. Auf
Wunsch des Mannes wurde die in Mönchengladbach lebende Schwester über
seine Verhaftung in Kenntnis gesetzt, die sich sofort bereit erklärte
die geforderte Geldstrafe bei der Bundespolizei am Flughafen
einzuzahlen. Nach Eingang der Zahlung, konnte er die Dienststelle der
Bundespolizei als "freier Mann" verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jennifer Langenau
Telefon: 0211 9518 108 o. Mobil: 0171 305 4918
E-Mail: jennifer.langenau(at)polizei.bund.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.06.2011 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 416792
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD STA
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei am Flughafen nimmt gesuchten Betrüger fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).