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Polizeipräsident Döring weist Kritik von Oberbürgermeister Hoffmann zurück

ID: 416836

(ots) - In einer Pressemitteilung drückt die Stadt
Braunschweig ihre Enttäuschung über den Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus, am kommenden Samstag einer
rechtsradikalen Gruppe um Dieter Riefling eine stationäre Kundgebung
am Braunschweiger Hauptbahnhof zu erlauben. Oberbürgermeister
Hoffmann sei "nicht glücklich über Stellungnahme der
Polizeidirektion".

Die Polizeidirektion Braunschweig stellt dazu klar:

Das OVG Braunschweig hat die Polizeidirektion Braunschweig am
Montag, 30.05.2011, um 13.12. Uhr, per Fax dazu aufgefordert, bis
spätestens 31. Mai 2011, 09.30 Uhr, zu drei Fragen Stellung zu
nehmen. Die von OB Hoffmann in seiner Presseinformation gemeinte
Stellungnahme der Polizei erfolgte auf diese Frage (nachdem die Stadt
augenscheinlich dem OVG keine befriedigende Aussage gemacht hatte:

"Gibt es für die angemeldete Versammlung von Herrn Riefling am 04.
Juni 2011 in Braunschweig insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofs
eine geeignete Fläche, auf der eine hinreichend sichere Trennung von
Versammlungsteilnehmern und Bahnreisenden sowie möglichen
Gegendemonstranten erfolgen kann, so dass aus polizeilicher Sicht
dort eine stationäre Kundgebung oder ein kürzerer Aufzug stattfinden
könnte (z. B. auf der Bahnhofsrückseite)?"

Die Polizeidirektion kam der Weisung des Gerichts nach und
beantwortete nach einer intensiven Gefahrenprognose die Frage
wahrheitsgemäß. Zum ersten Mal war eine mögliche stationäre
Kundgebung in die Diskussion gekommen. Die Polizei teilte dem OVG
mit, dass trotz starker Bedenken allenfalls eine solche stationäre
Kundgebung in Bahnhofsnähe in Betracht komme. Ein Aufzug der Gruppe
um Dieter Riefling sei weiterhin aus zahlreichen schwer wiegenden
Gründen abzulehnen.

Die zwei weiteren Fragen des OVG betrafen die Größenordnung der




Polizeikräfte sowie die Auswirkungen auf den öffentlichen
Personennahverkehr der von Herrn Riefling genannten Alternativroute
durch Braunschweig. Auch diese Fragen beantwortete die
Polizeidirektion pflicht- und wahrheitsgemäß.

Zu der Aufforderung der Polizei durch das OVG Lüneburg war es erst
gekommen, nachdem die Stadt Braunschweig als Antragsgegnerin und Herr
Riefling als Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
augenscheinlich keine das Gericht befriedigende Stellungnahmen
abgegeben hatten.

Polizeipräsident Harry Döring bedauert, dass die Polizei durch die
Pressemitteilung der Stadt Braunschweig in ein falsches Licht
gestellt wird. "Oberbürgermeister Hoffmann hat trotz mehrfacher
Bitten für kein Gespräch zur Verfügung gestanden. Ich weise seine
Behauptung zurück, die Polizei habe durch ihre Auskunft dem OVG
gegenüber möglicherweise einen völligen Erfolg - nämlich das Verbot
einer Kundgebung der Rechtsradikalen - verhindert. Jeder, der nur
etwas Fachkenntnis besitzt, konnte aufgrund der Fragestellung des OVG
erkennen, in welche Richtung die Entscheidung des OVG gehen würde."
Viele Fachleute sind von dem jetzt erfolgten Beschluss positiv
überrascht.




Rückfragen bitte an:

Polizei Braunschweig
PD Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0531/476-1004 /- 1041 /-1042
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle(at)pd-braunschweig.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/braunschweig/


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Datum: 01.06.2011 - 17:57 Uhr
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