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Frisierte Roller unterwegs

ID: 417363

(ots) - Am Mittwochabend fiel einer Streife in
Finnentrop-Frettermühle gegen 19:15 Uhr ein Rollerfahrer auf, der in
Richtung Weringhausen mit hoher Geschwindigkeit eine Steigung
hochfuhr. Der 15-jährige Rollerfahrer aus Finnentrop konnte kurz
darauf überprüft werden, da er in der Straße Mühlenwinkel am
Fahrbahnrand angehalten hatte. Ein ebenfalls 15-jähriger Bekannter
des Angehaltenen kam kurz darauf mit seinem Roller dazu. Auch dieser
Roller machte den Eindruck "frisiert" zu sein.
Auf dem angeforderten Rollenprüfstand wurde festgestellt, dass beide
Roller in der Lage waren, anstatt der erlaubten 25 km/ h, rund 70
km/h zu fahren.

Am Donnerstagabend wurde gegen 20:15 Uhr in Drolshagen
Schreibershof ein 16-Jähriger aus Drolshagen mit seinem Roller wegen
auffallend hoher Fahrgeschwindigkeit angehalten. Er gab dann auch zu,
an dem Roller erhebliche technische Manipulationen zur
Geschwindigkeitssteigerung vorgenommen zu haben. Der Roller war so in
der Lage statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/ h eine
Geschwindigkeit von 55 - 60 km/ h zu erreichen.

Bereits am Mittwochmittag war gegen 13:55 Uhr einer Streife in
Attendorn-Biggen ein Rollerfahrer aufgefallen, der angehalten werden
sollte, da er verbotenerweise einen Sozius transportierte, der zudem
keinen Helm trug. Der Rollerfahrer versuchte jedoch trotz
Anhaltesignal, sich durch mehrfachen Richtungswechsel einer
Überprüfung zu entziehen. Er verlor dann aber auf der L 539 im
Bereich eines Ausfluglokals nach einem Bremsmanöver die Kontrolle
über den Roller und stürzte mit geringer Restgeschwindigkeit. Am
Roller entstand kein Sachschaden, der 15-jährige Rollerfahrer aus
Plettenberg blieb unverletzt, der 16-jährige Sozius aus Finnentrop
erlitt leichte Hautabschürfungen. Bei dem Sturz hatte der umfallende
Roller noch den zu diesem Zeitpunkt neben ihm befindlichen




Streifenwagen seitlich beschädigt und hier rund 1.000 € Sachschaden
verursacht. Der Rollerfahrer räumte ein, an dem Fahrzeug ebenfalls
zur Geschwindigkeitssteigerung Manipulationen vorgenommen zu haben.

Alle drei Rollerfahrer wurden wegen Fahrens ohne die auf Grund der
Geschwindigkeitssteigerung erforderlich gewordene Fahrerlaubnis
angezeigt.

Hinweise der Polizei:
Neben den zu erwartenden Konsequenzen aus der Verkehrsstraftat sind
regelmäßig erhebliche Kosten für ein Gutachten zum Nachweis der
vorgenommenen Manipulationen fällig.

Wenn Verkehrsunfälle mit den "frisierten" Zweirädern passieren,
ist davon auszugehen, dass es Schwierigkeiten mit der
Schadensregulierung durch die Versicherungen geben wird.

Häufig gehen die Jugendlichen hohe Risiken für sich und andere
Verkehrsteilnehmer ein, um sich polizeilichen Kontrollen zu
entziehen.

Eltern von Jugendlichen mit motorisierten Zweirädern sollten daher
aus den vorgenannten Gründen unbedingt darauf hinwirken, dass an den
Fahrzeugen keine Manipulationen vorgenommen werden. Auch ohne
technischen Fachverstand ist es beispielsweise möglich, durch eine
Probefahrt festzustellen, ob an dem Zweirad Veränderungen zur
Leistungssteigerung vorgenommen wurden. Bei dem "Testfahrer" sollte
es sich vorsorglich um eine Person handeln, die selbst im Besitz
einer Fahrerlaubnis ist.






LR Olpe
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Datum: 03.06.2011 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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