Hafensicherheitskonferenz 2011
(ots) - Pressemitteilung anlässlich der
Hafensicherheitskonferenz 2011
Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 in New York wurden
zur Erhöhung der Sicherheit in der Seefahrt und in den Hafenanlagen
vor terroristischen Bedrohungen internationale Regelungen
beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen sowie ergänzender
EG-Vorschriften ist im Januar 2008 das neue schleswig-holsteinische
Hafensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Insbesondere durch die
Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes konnte das
Sicherheitsniveau in den Häfen durch eine Vielzahl von baulichen und
organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen deutlich gesteigert werden.
Am 30.06.2011 fand im Kieler Polizeizentrum Eichhof nunmehr die
dritte überregionale Hafensicherheitskonferenz statt. Auf Einladung
der Behörde für Hafenanlagensicherheit, die in Schleswig-Holstein bei
der Wasserschutzpolizei angesiedelt ist, kamen die
Hafenanlagenbetreiber, die Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben und die Polizei zusammen und erörterten gemeinsam
den erreichten Stand und die zukünftige Entwicklung des
Sicherheitsniveaus in den Häfen.
Auch eine Inspektion der Europäischen Kommission war Thema der
Konferenz. Die EU-Inspektoren überprüften den Fährterminal Puttgarden
insbesondere im Hinblick auf die Organisation der Hafensicherheit
sowie die Effektivität der Zugangs- und Ladungskontrollen. Neu war an
dieser Inspektion, dass erstmalig das erweiterte Hafenumfeld unter
Sicherheitsaspekten mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen wurde.
Insgesamt hat diese EU-Inspektion zu einem positiven Ergebnis
geführt. Auch dieses Resultat steht für eine gut aufgestellte
Sicherheitsarchitektur in den Häfen Schleswig-Holsteins.
Daneben hat das Fraunhofer Institut Bonn und das Institut für
Detektionstechnologien über aktuelle Ergebnisse des Projekts VESPER
berichtet. VESPER ist ein Synonym für ein Projekt zur Verbesserung
der Sicherheit von Personen in der Fährschifffahrt. Die Behörde für
Hafenanlagensicherheit ist beratender Partner in diesem
Verbundprojekt des Bundesforschungsministeriums. Das
Forschungsvorhaben widmet sich speziell der Problematik
terroristischer Bedrohungen im Seetransport, wobei der Fokus auf der
Fähr- und Personenschifffahrt im internationalen Verkehr liegt.
Der Dialog aller Stellen, die für die Gefahrenabwehr in den Häfen
Verantwortung tragen, entspricht einer Forderung der EU-Kommission.
Diese Zusammenarbeit wird in Schleswig-Holstein auf zwei Ebenen im
Rahmen von Sicherheitskonferenzen durchgeführt. So werden auch
künftig regionale Sicherheitskonferenzen durch die sechs
schleswig-holsteinischen Wasserschutzpolizeireviere veranstaltet. Die
überregionalen Konferenzen führt die Behörde für
Hafenanlagensicherheit jährlich durch.
Diese dritte überregionale Konferenz, zu der etwa 100 Teilnehmer
aus allen Teilen des Landes anreisten, fand eine positive Resonanz.
Dem erklärten Ziel einer konstruktiven Vernetzung aller
Sicherheitspartner in den Häfen ist man nach Aussage der Teilnehmer
wiederum einen Schritt näher gekommen.
Gez. Martin Dux
ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein - Abt. 4 - Wasserschutzpolizei
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800
Rückfragen bitte an:
Für telefonische Rückfragen steht der
Leiter der Behörde für Hafenanlagensicherheit
Herr EPHK Salzig
Tel. 0431-160-64300
am Freitag, d. 01.07.2011 in der Zeit von 09.00-13.00 Uhr zur
Verfügung.
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Abt. 4
Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein
Dux
Telefon: 0431-160 64111
Fax: 0431-160 6129
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Datum: 30.06.2011 - 17:00 Uhr
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