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74-Jährige ließ sich nicht "leimen" - Brühl

ID: 432369

(ots) - Der Anruf einer angeblichen Nichte mit der Frage
nach Geld beantwortete die Frau mit dem Hinweis auf die Polizei.

Diese Form der Kriminalität wurde von der Polizei mehrfach unter
dem Titel "Enkeltrick" thematisiert. Die Medien berichteten darüber.

In Brühl gab es gestern (30. Juni) den Versucht eines
"Nichtentricks". Gegen 14:30 Uhr wurde die 74-Jährige von einer
angeblichen Nichte gebeten, ihr mit einem Geldbetrag auszuhelfen. Sie
stünde mit ihrem Auto in einer Werkstatt in Brühl und bräuchte nun
Geld, gab die Nichte an. Eine Freundin würde gleich erscheinen und
das Geld für sie abholen.
Die 74-Jährige lehnte das unseriöse Verlangen nach Geld ab und drohte
am Telefon mit der Polizei. Nach dieser Drohung wurde das Gespräch
sofort von der Anruferin beendet. Die 74-Jährige verständigte um
15:30 Uhr die Polizei, die eine Strafanzeige fertigte.

Präventionshinweise:

Wenn alte Menschen betrogen werden - der Enkeltrick, ein
bundesweites Betrugsphänomen

Mit dem Enkeltrick bringen die Täter ältere Menschen nicht selten
um all ihre Ersparnisse. Manchmal nehmen die Opfer sogar einen Kredit
auf, um ihrem "Enkel" aus einer angeblichen Notsituation zu helfen.

Die Masche des Enkeltricks:

Die Täter rufen bei ihren Opfern an und geben sich häufig als
Verwandter aus. Durch geschicktes Ausfragen erfahren sie Vieles über
die Familie des Opfers, so auch den Namen des "Enkels" oder "Neffen",
mit dem sie sich im weiteren Verlauf des Telefonats ausgeben. Dann
schildern sie, sich in einer Notsituation zu befinden, in der sie
sofort dringend einen großen Geldbetrag benötigen und drängen ihr
Opfer, ihnen das Geld zu besorgen. Wenn der ältere Mensch sich darauf
einlässt, erscheint, weil der vermeintliche Enkel natürlich
verhindert ist, ein Freund oder Bekannter des angeblichen Enkels und




holt das Geld ab.
Beim nächsten Gespräch mit dem echten Enkel fliegt der Betrug auf.
Häufig genieren sich die Opfer, auf einen so schmutzigen Betrug
hereingefallen zu sein und offenbaren sich niemandem.
Die Polizei vermutet, dass aus diesem Grund die Dunkelziffer gerade
bei den Straftaten, wo es zu einem Schaden kommt, sehr hoch ist.


Vorbeugehinweise:

Ganz wichtig ist es immer festzustellen, ob es sich bei dem
Anrufer tatsächlich um denjenigen handelt, der er vorgibt zu sein!

-Sprechen Sie den Anrufer nicht mit einem Namen an. Fragen Sie
immer nach dem Namen des Anrufers.
-Erzählen Sie dem Anrufer nichts über ihr privates Umfeld.
-Stellen Sie dem Anrufer Fragen, die nur durch die echte Person
beantwortet werden können.
-Rufen Sie denjenigen, der der Anrufer vorgibt zu sein, unter einer
Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um sicher zu gehen, dass es
sich tatsächlich um den Verwandten oder Bekannten handelt, der
angerufen hat.
-Gehen Sie nicht auf die Forderung des Anrufers ein.
-Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
-Sagen Sie auf keinen Fall, dass Sie Wertsachen zu Hause haben.
-Informieren Sie eine Vertrauensperson.
-Übergeben Sie nie Geld an einen Unbekannten.
-Lassen Sie keine fremde Person in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
-Informieren Sie die Polizei.



Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233-  52 -  0
Fax:      02233- 52 - 3409 


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Datum: 01.07.2011 - 11:45 Uhr
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Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:

Brühl



Kategorie:

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