Bochum / Herne / Eine Motorrollerfahrt quer durch das StGB und die StVO
(ots) - Die Alleestraße in Bochum in den späten
Abendstunden des gestrigen 5. Juli. Dort fällt einer
Streifenwagenbesatzung ein Motorroller auf, der mit einer
Geschwindigkeit von ca. 80 km/h stadteinwärts fährt. Auf dem Roller
sitzen drei (!) junge Personen, zwei Frauen und ein Mann, der das
Kleinkraftrad steuert. Keiner von ihnen trägt einen Helm. Die
Polizeibeamten folgen dem Motorroller und versuchen vergeblich,
dessen Fahrer anzuhalten - mit dem Anhaltestab, durch Ansprechen über
den Außenlautsprecher sowie durch das Einschalten des Blaulichts.
Über den Westring setzt der junge Mann seinen Weg in Richtung
Dorstener Straße fort. Dabei missachtet er an mehreren Kreuzungen das
Rotlicht der dortigen Ampeln und überschreitet immer wieder die
zulässige Höchstgeschwindigkeit. An einem Spielplatz im Westpark hält
der Rollerfahrer dann doch an und versucht, sich mit seinen
Begleiterinnen zu Fuß zu entfernen - ohne Erfolg! Der alkoholisierte
Herner (16) teilt den Polizisten mit, seine beiden Sozia, eine
Bochumerin (18) sowie eine Schülerin (16) aus Recklinghausen, nach
Bochum bringen zu wollen. Darüber hinaus räumt er ein, dass er vor
der Fahrt Drogen genommen habe. Zudem sei der Motorroller von ihm in
den Abendstunden in Bochum entwendet worden. Und damit noch nicht
genug! Eine Fahrerlaubnis für den Roller hat der polizeibekannte
16-Jährige auch nicht. Die polizeilichen Ermittlungen gegen den
jungen Herner, von dem eine Blutprobe genommen wurde, dauern an. Mit
dieser Vielzahl von Verstößen hat der Jugendliche leider ein kleines
Stückchen Polizeigeschichte geschrieben.
Volker Schütte
Polizeipräsidium Bochum
Uhlandstr. 35
44791 Bochum
Tel.: +49 234 909 - 1023
Fax: -1028
volker.schuette(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.07.2011 - 09:52 Uhr
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