Vor der Ausreise in die Türkei muss Geldstrafe beglichen werden
(ots) - Am 12.07.2011 stellten Bundespolizisten bei der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Elazig/Türkei fest, dass
gegen den 32-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ömer A. ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vorlag, weil er sich der
ergangenen Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hat.
Er hatte 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen Vorenthaltung und
Veruntreuung von Arbeitsentgelten in 22 Fällen abzusitzen, bzw. den
von der Haft befreienden Betrag in Höhe von 563, 50 EUR aufzubringen.
Ömer A. zog es daraufhin vor, zu bezahlen und konnte danach seine
Reise antreten.
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Werner Rump
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Datum: 12.07.2011 - 14:37 Uhr
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