(1234) 56-jähriger Mann attackierte drei Jugendliche
(ots) - Am gestrigen Dienstagabend (12.07.2011) belästigte
ein 56-jähriger Mann in der Altstadt von Ansbach zunächst zwei
jugendliche Mädchen und attackierte anschließend einen zu Hilfe
geeilten jungen Mann. Der Tatverdächtige widersetzte sich seiner
Festnahme.
Gegen 20:00 Uhr hielten sich die beiden Mädchen vor dem
Jugendzentrum in der Altstadt von Ansbach auf. Zu dieser Zeit kam der
56-jährige offensichtlich betrunkene Mann auf sie zu, verlangte
zunächst eine Zigarette und berührte anschließend die beiden
Jugendlichen unsittlich. Ein Jugendlicher kam den beiden zu Hilfe,
worauf der Mann aus dem Landkreis Ansbach diesen festhielt und massiv
bedrohte. Den drei Jugendlichen gelang schließlich die Flucht,
anschließend verständigten sie die Polizei.
Die Ansbacher Polizei konnte im Zuge einer Sofortfahndung den
56-Jährigen ausfindig machen und festnehmen. Hierbei zeigte er sich
uneinsichtig und leistete Widerstand gegen die Beamten. Unter anderem
hatte er versucht nach einem Polizeibeamten zu treten.
Die Ermittler der Polizeiinspektion Ansbach leiteten nun ein
Strafverfahren gegen den 56-Jährigen wegen Bedrohung, Nötigung,
Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte ein.
Robert Schmitt/nn
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Polizei zieht ernüchternde Bilanz">
Datum: 13.07.2011 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 436510
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Ansbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 16 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (1234) 56-jähriger Mann attackierte drei Jugendliche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).