Ausgelöste Airbags verhinderten schlimmere Folgen
(ots) - Am frühen Donnerstagmorgen ist ein junger Mann aus
der Städteregion Aachen bei einem Verkehrsunfall noch mit
glimpflichen Folgen davon gekommen. Beim Abkommen von der Fahrbahn in
ein Getreidefeld haben die ausgelösten Airbags wahrscheinlich
schwerwiegendere Folgen für ihn verhindert.
Als der 19-Jährige gegen 05.30 Uhr die Bundesstraße 57 aus
Puffendorf in Richtung Gereonsweiler befuhr, verlor er nach eigenen
Angaben aus bislang nicht bekannten Gründen, die Kontrolle über
seinen Pkw. Er geriet auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs und
kollidierte dort zunächst mit einem Verkehrszeichen und anschließend
mit einem dort befindlichen Baum. Erst in dem linksseitig
angrenzenden Feld kam sein Wagen zum Stillstand.
Trotz erforderlicher medizinsicher Versorgung am Unfallort sowie
einem Totalschaden an dem von ihm geführten Pkw, hatte der Fahrer
noch Glück im Unglück. Der vorschriftsmäßig angelegte Sicherheitsgurt
und das Auslösen des Airbags haben vermutlich schlimmere körperliche
Folgen für ihn verhindert.
Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten bekundete der
19-Jährige, dass er nach einer ärztlichen Untersuchung in einem
Krankenhaus bereits wieder nach Hause entlassen werden möchte. Der
Gesamtsachschaden beträgt nach Schätzungen der Polizei etwa 7.000
Euro.
Aachener Str. 28
52349 Düren
innerhalb der Bürodienstzeiten:
Tel.: 0 24 21/949-1100
außerhalb der Bürodienstzeiten:
Tel.: 0 24 21/949-2425
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.07.2011 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 436996
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DN
Stadt:
Linnich
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 19 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ausgelöste Airbags verhinderten schlimmere Folgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).