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Mercedes-Fahrer mit Schlagring und Baseballschläger unterwegs

ID: 443516

(ots) - Wolfsburg, Braunschweiger Straße

20.07.11, 23.15 Uhr

Ein 18 Jahre alter Mercedes-Fahrer aus Wolfsburg muss sich wegen
Fahrens unter Drogeneinfluss, wegen Drogenbesitz und wegen eines
Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Einem 21-jährigen
Mitfahrer aus Wolfsburg droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, da
er während der Fahrt mit einem Baseballschläger anderen Autofahrern
drohte und damit die öffentliche Sicherheit gefährdete.

Eine Zivilstreife bemerkte den Mercedes-Fahrer auf dem Berliner
Ring, als der 21-Jährige den Baseballschläger aus dem geöffneten
Fenster hielt und laut grölend anderen Verkehrsteilnehmern drohte.
Als die Beamten dem 21-Jährigen folgten, setzte dieser seine Fahrt
auf die Braunschweiger Straße fort und beschleunigte seinen Pkw auf
mehr als 100 Stundenkilometer, obwohl 50 km/h vorgeschrieben sind.

Im Bereich einer Tankstelle an der Braunschweiger Straße gelang
die Kontrolle des Fahrzeugs. Hierbei stellten die Beamten fest, dass
der 18-Jährige gerötete und wässrige Augen hatte und sein Augenlid
flatterte. Da der Wolfsburger einen freiwilligen Drogenschnelltest
verweigerte, ordneten die Zivilfahnder eine Blutprobe an, zu der der
Fahrer sein Einverständnis gab. Er habe einen Joint vor zwei Tagen
geraucht, so der 18-Jährige. Daraufhin untersagten die Beamten die
Weiterfahrt und stellten den Führerschein des jungen Wolfsburgers
sicher. Da in der Mittelkonsole des Pkw ein Schlagring aufgefunden
und sichergestellt wurde, muss sich der 18-Jährige zusätzliche wegen
eines Verstoßes nach dem Waffengesetz rechtfertigen. Zusätzlich
stellten die Polizisten in dem Portmonee des 18-Jährigen ein Tütchen
mit 1,2 Gramm Drogen, vermutlich Marihuana, sicher. Bei einer Absuche
des Fahrzeugs mit einem Drogenspürhund wurden keine weiteren Drogen




aufgefunden.

Gegen den 21-jährigen Mitfahrer, dessen Alkoholtest 0,8 Promille
ergab, leiteten die Polizisten abschließend ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der städtischen Verordnung über
die öffentliche Sicherheit ein, die bei Verstößen ein Bußgeld von bis
zu 5.000 Euro vorsieht.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 21.07.2011 - 14:29 Uhr
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