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Autobahnpolizei Münster: überregionale Alkoholkontrollen auf Rastplätzen

ID: 443778

(ots) - Am heutigen Morgen (22.07.) führten rund 30 Beamte
der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Münster einen
überregionalen Schwerpunkteinsatz innerhalb des zuständigen
Autobahn-Streckennetzes durch. Betroffen waren alle Tank- und
Rastanlagen im Bereich der BAB A 1, 2, 30 und 31.
Die Intention dieses mehrstündigen Großeinsatzes lag in der
Verhinderung von Trunkenheitsfahrten und deren potentiell tragischen
Unfallfolgen. Hierzu wurden Verkehrskontrollen bei allen abfahrenden
Fahrern auf Rastanlagen und Rastplätzen durchgeführt. Grund für diese
umfangreichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist die in den
vergangenen Wochen festgestellte und besorgniserregende Zunahme von
Alkoholfahrten in den frühen Morgenstunden. Herausragende
Negativbeispiele sind die Fahrer zweier Schwerlastfahrzeugen, die mit
Promillewerten von mehr als 1,00 bzw. 2,69 Promille, die in
"Schlangenlinien" im Zuständigkeitsbereich der Münsteraner Polizei
angetroffen wurden. Neben Prüfung der Fahrtauglichkeit wurden die
Verkehrsteilnehmer konkret über die hohen Unfallrisiken und
persönlichen/beruflichen Konsequenzen bei Alkoholfahrten aufgeklärt.
Entgegen dem gängigen Klischee des unabhängigen und weitreisenden
"Truckers" stellt sich die Realität aber komplett anders dar: Viele
Fahrer beklagen die Schnelllebigkeit des Transportgewerbes und die
teils wochenlange Abwesenheit von der Familie, sowie übermäßig lange
Lade-/Wartezeiten. Diese Tendenz zu einer stetig zunehmenden
Vereinsamung begünstigt leider auch den Konsum alkoholischer
Getränke. "Die meisten LKW-Fahrer verhalten sich jedoch
verantwortungsbewusst" so Udo Weiss von der Direktion Verkehr, "den
"schwarzen Schafen" sollen die Kontrollen jedoch als Abschreckung
dienen, um die Autobahnen sicher zu machen".
Viele Kfz-Führer unterschätzen offenkundig deutlich die tückischen




Gefahren des so genannten "Restalkohols". Als Faustregel kann der
Abbau der Blutalkoholkonzentration von lediglich 0,1 Promille pro
Stunde angenommen werden. Obwohl sich der Fahrer nach Alkoholkonsum
am vorangegangenen Abend morgens zu Fahrtantritt vollkommen fit und
verkehrstüchtig fühlt, kann noch ein relevanter Promillewert gegeben
sein! Beim Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss handelt es
sich nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um einen Straftatbestand,
der neben einer Geldstraße regelmäßig auch einen Führerscheinentzug
zur Folge hat und andere gefährdet.

Im Rahmen der heutigen Kontrolle wurden isgesamt 287 Fahrzeuge
kontrolliert. In 241 Fällen waren dies LKWs. Neben anderen Maßnahmen
wurden 176 Atemalkoholtests und 3 Drogentests durchgeführt. Diese
erbrachten ein erfreuliches Ergebnis. Lediglich fünf Fahrzeugführer,
alles PKW-Fahrer, waren alkoholisiert, jedoch unterhalb des
gesetzlichen Grenzwertes von 0,5 Promille.
Die Polizei Münster wird zur Sicherheit auf den Autobahnen auch
zukünftig derartige Abfahrkontrollen durchführen.




Evelin Kösters
Pressestelle
Telefon 0251-275-1010
Email Evelin.koesters(at)polizei.nrw.de

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Datum: 22.07.2011 - 12:03 Uhr
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