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Polizeipräsidium Osthessen warnt nochmals vor einer Erpressungsvariante durch Schadsoftware / Erpresser missbraucht Polizei-Logos

ID: 452361

(ots) - BAD HERSFELD / WILDECK. Gleich zwei Fälle von
Internetkriminalität beschäftigten die Polizei im Landkreis
Hersfeld-Rotenburg und das Internetkommissariat (ZK 50) in Fulda.
Zunächst rief am Sonntagabend, 24.07.11, ein besorgter 50jähriger
Mann aus Wildeck und am Mittwochabend, 27.07.11, eine 39jährige Frau
aus Bad Hersfeld bei der Polizei an. In beiden Fällen hatten sich die
beiden Internetnutzer einen Virus auf ihren Computern eingefangen.

Das Polizeipräsidium Osthessen warnt nun noch einmal Internetuser
vor einem aggressiven Computervirus. Das Bundeskriminalamt (BKA)
hatte bereites Anfang April 2011 eine entsprechende Warnmeldung
veröffentlicht. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen
im Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem
infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein
bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text
behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials
sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund
beteiligt gewesen sein soll. Bei diesem Phänomen handelt es sich um
einen Trojaner, den sich der Betroffene über das Internet, wie auch
immer, eingefangen hat. Dieser verhindert die weitere Nutzung des
Computers.

Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24
Stunden eine "Strafe" in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen
Bezahldienstes "uKash" entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht
entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht
werden.

Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität
der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen
Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei existiert das




Phänomen seit Februar 2011 in mehreren Wellen. Die Angriffe auf
Internetrechner in Deutschland erfolgen demnach von Rechnern in
Osteuropa.

Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu
erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter
rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei
sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber
einer solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um
einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem
Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge
aufgefordert wird.

Die Polizei rät:

Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer
erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen.
Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die
wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu
generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach
der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die
Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer
Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten
Rechners erfolgen kann.

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie
deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten
Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die
Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der
Schadsoftware kommt.

Manfred Knoch, Pressesprecher, Tel.: 06621/932-131


ots Originaltext: Polizeipräsidium Osthessen

Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=51097

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Manfred Knoch
Telefon: 06621/932-131
Fax: 06621/932-150


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Datum: 29.07.2011 - 09:23 Uhr
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