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Pocket-Bikes sichergestellt

ID: 452567

(ots) - Am Montagabend wurden in Lindhorst, im Rahmen
einer Streifenfahrt durch Polizeibeamte des Polizeikommissariats
Stadthagen, zwei 20-jährige Männer angetroffen, welche mit zwei sog.
Pocket-Bikes im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs waren. Da diese
Bikes in letzter Zeit häufiger im öffentlichen Verkehrsraum
festgestellt wurden, möchten wir hierzu einige Hinweise geben.

Was sind Pocket-Bikes? Als Pocket-Bike bezeichnet man kleine
Motorräder die etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt
etwa bei 40 bis 50cm. Diese Motorräder werden grundsätzlich mit einem
Einzylinder-Zweitaktmotor (Rasenmähermotor) betrieben, mit denen
Geschwindigkeiten von über 50 km/h erreicht werden können.

Der Verkauf erfolgt meist über das Internet. Sie werden
allerdings auch teilweise in Ladengeschäften zum Kauf angeboten. Die
überwiegende Anzahl der vorhandenen Pocket-Bikes sind allerdings
nicht für den Betrieb auf der Straße bestimmt und in der Regel auch
auf Grund ihrer Ausstattung nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen
werden können. Sie sollten trotzdem ein CE-Zeichen besitzen und eine
Betriebsanleitung in deutscher Sprache sollte vorhanden sein. Aus
dieser Betriebsanleitung muss ersichtlich sein, dass die Bikes nicht
für den Straßenverkehr zu verwenden sind. Das heißt, dass solche
Fahrzeuge nur auf Privatgrundstücken und dort nur mit Zustimmung des
Eigentümers benutzt werden dürfen.

Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Pocket-Bikes um
Kraftfahrzeuge, so dass für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
gesetzliche Bestimmungen im Sinne der Zulassungs-, Versicherungs-
und Führerscheinpflicht zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass bei
nicht bestimmungsgemäßer Nutzung solcher Bikes außerhalb von
Privatgrundstücken entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet




werden müssen.

Für die anfänglich benannten jungen Männer waren diese
Erkenntnisse allerdings nicht neu. Sie sind in diesem Jahr bereits
wiederholt mit den Bikes aufgefallen und waren sich dementsprechend
bewusst, dass sie diese nicht fahren durften, so dass die folgenden
Ermittlungen seitens der Polizei für sie nicht überraschend waren und
die Bikes, zur Verhinderung weiterer Taten, sichergestellt wurden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
Polizei Stadthagen
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Vornhäger Straße 15
31655 Stadthagen

Telefon: 05721/4004-0
Fax: 05721/4004-150
E-Mail: poststelle(at)pk-stadthagen.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 29.07.2011 - 13:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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