Darmstadt: "Den Mund zu voll genommen" / 27-Jähriger nach Heroin-Handel festgenommen
(ots) - Ein 27-jähriger und bereits mehrfach wegen
Drogendelikten polizeibekannter Mann ist am Dienstagvormittag
(2.8.2011) in der Innenstadt von Zivilfahndern der Darmstädter
Polizei festgenommen worden. Er war von den Beamten mehrfach dabei
beobachtet worden, wie er Drogenkonsumenten Heroin verkaufte. Die
Abnehmer der Droge konnten Zug um Zug festgenommen werden. Die Droge,
verpackt in einzelne Plomben, konnten bei sichergestellt werden. Der
27-Jährige hatte die Plomben bei den Drogenhändeln nach und nach aus
seinem Mund hervorgeholt. Bei seiner Festnahme schluckte er die noch
verbliebenen einfach hinunter. Das aus den Drogengeschäften stammende
Bargeld, rund 170,- EUR, sowie ein von ihm mitgeführtes
Einhandmesser, konnten aber von den Fahndern sichergestellt werden.
Gegen die Drogenkonsumenten wurden Strafanzeigen wegen des Erwerbs
und des Besitzes von Betäubungsmitteln erstattet. Der 27-Jährige wird
sich wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und einem Verstoß gegen
das Waffengesetz verantworten müssen.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferdinand Derigs
Telefon: 06151-969 2400 o. 0173-659 6648
Fax: 06151-969 2405
E-Mail: ferdinand.derigs (at) polizei.hessen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2011 - 10:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 454622
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DA
Stadt:
Darmstadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 18 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Darmstadt: "Den Mund zu voll genommen" / 27-Jähriger nach Heroin-Handel festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).