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110803-2-LEV Außer Spesen nichts gewesen

ID: 454776

(ots) - Hinreichend bekannt: "Das Auto ist des
Deutschen liebstes Kind..." In der Wertigkeit höchstens knapp
dahinter rangiert bei dem ein oder anderen offenbar sein
Privatparkplatz. Und da nun diese "geistreichen Prioritäten" zweier
Fahrzeughalter im Einzelfall offenbar schier unvereinbar sind, werden
halt Polizeikräfte gebunden und Steuergelder sinnlos verprasst.

So geschehen am Dienstag (02. August) in Leverkusen. Gegen 20.30
Uhr ruft von einer Tankstelle an der Wöhlerstraße aus der über alle
Maßen erboste Halter (45) eines VW Golf bei der Polizei an: "Mein
Auto ist beschädigt worden. Die Windschutzscheibe ist mit einem
Eddingstift derart verunreinigt, dass ich nicht mehr durchschauen
kann. Die Farbe lässt sich nicht mehr entfernen", so der aufgebrachte
Geschädigte weiter.

Da er sich - in dieser offenbar prekären Lage nachvollziehbar -
außerstande sah, das demzufolge nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug
zur Wache zu bewegen, wurde ein Streifenwagen zum Tatort entsandt.

Beim Eintreffen auf dem Tankstellengelände bot sich den
eingesetzten Beamten dann folgendes Bild: Der schwarze Golf stand auf
der - mit Markierung und Beschilderung - klar und deutlich als
Privatparkplatz des Tankstellenpächters (70) ausgewiesenen
Stellfläche. Neben seinem "mutwillig beschädigten" Volkswagen wartete
der 45-Jährige und wies auf die Windschutzscheibe. Und dort waren
denn auch tatsächlich ganze zwei Striche erkennbar, die zuvor mit
einem schwarzen Filzstift aufgebracht worden waren. Schon mit bloßem
Fingerdruck ließ sich der "Schaden" beheben.

Ja, er habe sein Auto auf dem Privatparkplatz des
Tankstellenpächters abgestellt, räumte der Golffahrer ein. Und dass
das nicht in Ordnung sei, wisse er auch. Nun aber wolle er angesichts
der von dem 70-jährigen verursachten Schmiererei Strafantrag wegen




Sachbeschädigung stellen.
Darauf bestehe er.

Währenddessen kam der solchermaßen Beschuldigte hinzu, der sich
unumwunden als Täter "outete". Es sei schließlich schon des Öfteren
vorgekommen, dass der 45-Jährige falsch geparkt habe, so der Senior.
Er habe den Golf auch schon mal abschleppen lassen, sei dann
allerdings auf den Kosten sitzengeblieben, so der Leverkusener
weiter. Darum wolle auch er nunmehr die Polizei einschalten - und
Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Falschparker erstatten.

Die rechtliche Bewertung dieses Sachverhalts seitens der
eingesetzten Polizisten fiel jedoch nicht im Sinne der beiden
Geschädigten - und in Personalunion beider Tatverdächtigen - aus:
Weder eine Sachbeschädigung, noch eine Nötigung vermochten die
Uniformierten hier zu erkennen. Strafanträge holten die Polizisten
folgerichtig keine ein. Die Streithähne wurden jedoch auf den
Zivilrechtsweg hingewiesen.

Etwas mehr soziale Kompetenz einerseits und etwas weniger
Kleingeist andererseits hätte der hieran sicher nicht interessierten
Öffentlichkeit den Aufwand für diesen vergleichsweise blödsinnigen
Polizeieinsatz erspart. (cg)






Polizeipräsidium Köln
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Walter-Pauli-Ring 2-6
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Tel.: 0221/229-5555
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Datum: 03.08.2011 - 13:15 Uhr
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