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Kassel:

Schulanfänger sind auch Verkehrsanfänger:

Hinweise der Polizei zum Schulbeginn

ID: 455336

(ots) - Am Montag beginnt nach über sechs Wochen
Sommerferien für die hessischen Schülerinnen und Schüler wieder die
Schule. Der Weg dort hin und zurück nach Hause muss von den Kindern
möglichst gefahrlos gemeistert werden. Speziell die Grundschüler, und
hier insbesondere die Erstklässler, zählen zu den schwächsten
Verkehrsteilnehmern. Ihnen drohen im Straßenverkehr permanent
Gefahren, die sie zumeist noch nicht kennen und mit ihren jungen
Jahren zu bewältigen haben. Altersbedingt haben sie einen wesentlich
höheren Bewegungsdrang als Erwachsene und reagieren daher oftmals
unberechenbar. Neugier und spontanes Handeln verstärken diese
Unberechenbarkeit. Polizeihauptkommissar Jürgen Schnittger, Leiter
des Verkehrserziehungsdienstes beim Polizeipräsidium Nordhessen,
erklärt dazu: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Auf Grund ihres
physiologischen Entwicklungsstandes sind ihr Körper und das Gehirn
noch nicht in der Lage, bestimmte Prozesse wie beim Erwachsenen
durchzuführen.

Schulanfänger haben keine Erfahrungen im Straßenverkehr

Während beispielsweise das Blickfeld eines ausgewachsenen Menschen
etwa 180 Grad umfasst, so ist dieses beim Kind auf Grund eines noch
engen Augenstandes stark eingeschränkt". Der Raum Straße könne somit
nur selektiv wahrgenommen werden. Die Größe der Kinder bedinge zudem,
dass sie nur bis zu einer begrenzten Augenhöhe den Verkehrsraum
visuell erfassen können. "Kinder tun sich auch sehr schwer,
Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abzuschätzen. Der Grund
hierfür liegt in mangelnden Erfahrungen entsprechender Situationen im
Straßenverkehr", erläutert Schnittger. Verstärkt werde dieses Defizit
durch die statische Kontur der Fahrzeuge. "Tiere, wie beispielsweise
ein frei laufender Hund, bewegen sich, ändern somit ständig ihre
Umrisse und können so von den Kleinen besser wahrgenommen und




zutreffender eingeschätzt werden als Automobile oder Motorräder",
weiß der Verkehrserziehungsexperte der nordhessischen Polizei.

Erwachsene sollten Vorbilder sein

"Aus all diesen Erkenntnissen leitet sich grundsätzlich die
Verpflichtung aller erwachsenen Verkehrsteilnehmer ab, sich als
Fußgänger oder als Kraftfahrzeugführer gegenüber den Schulkindern
besonders vorsichtig, umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. Es
sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, sich an die
Verkehrsregeln zu halten. Kinder schauen sich viel von uns
Erwachsenen ab. Eine Vorbildfunktion ist daher unerlässlich",
unterstreicht der Polizist Schnittger. Werden Kinder mit dem Pkw zur
Schule gebracht, so sind erst recht die Eltern gefordert, sich nicht
nur selbst mit dem vorgeschriebenen Gurt zu sichern, sondern
ebenfalls die vorgeschriebenen Rückhaltesysteme für Kinder zu
installieren und bei deren Beförderung zu nutzen. "Denn auch als
Fahrzeuginsasse soll ihr Kind auf dem Weg zur Schule kein
Verkehrsunfallopfer werden", erläutert der Leiter des
Verkehrserziehungsdienstes.

Über Gefahren sprechen

"Es ist unheimlich wichtig, stets mit den Kindern die möglichen
Gefahren, die sich auf ihrem Schulweg ergeben können, zu erörtern und
entsprechende Verhaltensregeln zu erklären", gibt Jürgen Schnittger
Eltern, Großeltern oder auch älteren Geschwistern mit auf den Weg. An
besonders gefährlichen Bereichen überwacht die nordhessische Polizei
wieder zu Schulbeginn im Rahmen der Schulwegsicherung Zebrastreifen
und auch ampelgesicherte Fußgängerüberwege. Weitere Aufklärungsarbeit
leisten die Beamten der Jugendverkehrsschulen im
Verkehrserziehungsunterricht in den Vorschulklassen und im 1.
Schuljahr.

Ein Flyer mit zehn zusammengefassten Tipps zum Thema "Sicher zur
Schule - sicher nach Hause" ist in deutscher und türkischer Sprache
im Internet unter www.polizei.hessen/ppnh eingestellt und kann von
dort ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Wolfgang Jungnitsch

Kriminaloberrat Tel.: 0561 / 910 - 1008




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Ausserhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de


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