Kampf um den Rucksack - Kerpen
(ots) - Verteidigt hat eine 23-Jährige den Rucksack ihrer
Kollegin, den ein Einbrecher stehlen wollte.
Sie wurde leicht verletzt und wollte einen Arzt aufsuchen.
Samstagmittag (06. August) um 12:35 Uhr:
Die 23-jährige Mitarbeiterin eines Geschäfts auf dem Mühlengraben
begab sich in den Aufenthaltsraum. Sie entdeckte dort einen Mann, den
sie nicht kannte. Er hatte den Rucksack ihrer Kollegin in der Hand
und wollte fliehen. Die 23-Jährige fasste nach dem Rucksack und hielt
ihn hartnäckig fest. Er gab auf, ließ den Rucksack los und lief in
den Hof, um von dort weiter in unbekannte Richtung zu flüchten.
Dem Unbekannten war es zuvor offensichtlich durch ein auf Kipp
stehendes Fenster gelungen, die Seitentür zu dem Geschäft zu öffnen.
Somit konnte er zunächst unbemerkt den Aufenthaltsraum betreten. Er
wird beschrieben mit 20-30 Jahre alt, 170 Zentimeter groß und von
eher "dünner" Statur. Seine blonden Haare trägt er kurz geschnitten.
Bekleidet war er mit einer weißen Daunenjacke, einer hellen
ausgewaschenen Jeans und weißen Sportschuhen.
Hinweise bitte an das Regionalkommissariat Kerpen, Telefon
02233-520.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.08.2011 - 11:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456266
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Kerpen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 19 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kampf um den Rucksack - Kerpen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).