(1434) Einbrecherduo scheiterte
(ots) - Eine Zivilstreife der Nürnberger Polizei nahm
heute (12.08.2011) in den frühen Morgenstunden zwei junge Männer
fest, die in ein Geschäft in Nürnberg-Zerzabelshof einbrechen
wollten. Ein Beschuldigter wird dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Die Beamten waren im Rahmen ihres Streifendienstes in
Nürnberg-Zerzabelshof unterwegs, als sie gegen 02:00 Uhr die beiden
Tatverdächtigen (17 und 20 Jahre alt) vor einem Geschäft in der
Zerzabelshofer Hauptstraße bemerkten. Im gleichen Augenblick warf ein
Beschuldigter die Fensterscheibe des Ladens ein und ging dann in den
Verkaufsraum.
Mit Unterstützung weiterer Streifen nahmen die Einsatzkräfte beide
Männer fest. Sie hatten typisches Aufbruchwerkzeug dabei.
Noch im Laufe der Nacht wurden sie der Kriminalpolizei überstellt.
Im Laufe des Tages wird der Jugendliche auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Nürnberg einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht
Nürnberg zur Prüfung der Haftfrage überstellt. Sein drei Jahre
älterer Komplize wird nach Abschluss der Sachbehandlung wieder auf
freien Fuß gesetzt.
Die Kripo Nürnberg prüft nun, ob das Duo für weitere,
gleichgelagerte Fälle in Frage kommt. Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des versuchten schweren Diebstahls wurden eingeleitet.
Bert Rauenbusch/n
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.08.2011 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 457668
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 18 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (1434) Einbrecherduo scheiterte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).