"Don`t drink and drive" gilt auch für Radfahrer
(ots) - SR/ Der Grundsatz "Don`t drink and drive" gilt
auch für Radfahrer. Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr
passen nicht zueinander. Das zeigte am Donnerstag, 11.08.2011, ein
schwerer Alleinunfall eines alkoholisierten Radfahrers auf der
Artur-Ladebeck-Straße.
Gegen 18.34 Uhr befuhr der 48-jährige Alkoholisierte mit seinem Rad
die Artur-Ladebeck-Straße in Richtung Innenstadt. In Höhe Einmündung
Martiniweg fuhr er vermutlich gegen die Bordsteinkante und kam zu
Fall. Er verletzte sich so schwer, dass er stationär im Krankenhaus
verblieb. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen.
Ebenfalls am Donnerstag fiel der Polizei gegen 15 Uhr ein Radfahrer
auf, der das Rotlicht einer Ampel am Willy-Brandt-Platz nicht
beachtete. Deshalb wurde der 42-jährige Radfahrer angehalten und
kontrolliert. Weil der Radfahrer nach Alkohol roch, wurde ein
Alcotest durchgeführt. Das Ergebnis lag noch deutlich unter 1,6
Promille, so dass keine Blutprobe fällig war. Es blieb zunächst bei
einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Der Radfahrer versprach, nicht
mehr weiter zu fahren und sein Fahrrad zu schieben. Etwa anderthalb
Stunden später führten die Beamten auf der Heeper Straße eine
Verkehrskontrolle durch, als besagter Radfahrer mit deutlichen
Schlangenlinien auf sie zu kam. Er hatte die Zwischenzeit offenbar
genutzt, um "nachzutanken". Ein durchgeführter Alcotest lag über 1,6
Promille, woraufhin dem 42-Jährigen eine Blutprobe entnommen wurde.
Die Polizei weist darauf hin: Unter Alkoholeinfluss können am
Fahrbahnrand stehende oder erscheinende Gefahrenquellen und
entgegenkommende Fahrzeuge nur vermindert wahrgenommen werden. Mit
zunehmendem Promille-Wert wird das Blickfeld immer enger
(Tunnelblick). Die Anpassungsfähigkeit des Auges ist erheblich
herabgesetzt und das Farbsehen ebenfalls gestört. Dies kann
beispielsweise dazu führen, dass Ampeln, Bremslichter und
Verkehrszeichen übersehen oder verspätet wahrgenommen
werden. Ab 1,6 Promille sind Sie als Radfahrer absolut fahruntüchtig
und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug sein. Bereits ab 0,3 Promille kann bei
Ausfallerscheinungen oder beim Verursachen eines Unfalls die
Fahrerlaubnis entzogen werden.
Sonja Rehmert (SR)
Polizeihauptkommissarin
Polizeipräsidium Bielefeld, Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Str. 46, 33615 Bielefeld
Fon: 0521/545-3022 Fax: 0521/545-3025
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Datum: 12.08.2011 - 14:05 Uhr
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