Polizeidirektion geht in die Berufung
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(ots) - Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
vom 14. Juli (Videoüberwachung) hat die Polizeidirektion Hannover
heute Berufung eingelegt. Die juristische Prüfung des Urteils (10 A
5452/10) dauert an. Die Polizeidirektion hat nun eine weitere Frist
von vier Wochen, das Rechtsmittel zu begründen. sw/st
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle(at)pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/
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Datum: 19.08.2011 - 16:08 Uhr
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