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Verkehrskontrolle "Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte"

ID: 467215

(ots) - Im vergangenen Jahr starben in Deutschland über 3.600
Menschen im Straßenverkehr. Nahezu 372.000 Menschen wurden bei
Verkehrsunfällen zum Teil schwer verletzt. Die Landespolizei
Schleswig-Holstein registrierte im Jahr 2010 über 11.000
Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Bei diesen Unfällen wurden 108
Personen getötet und über 14.000 Personen zum Teil schwer verletzt.

Unangepasste Geschwindigkeit sowie das Überschreiten der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind wie bisher Hauptunfallursachen.
Zur weiteren Reduzierung der Verkehrsunfälle und deren Folgen hat
sich auch Schleswig-Holstein am 24./25. August 2011 mit einer hohen
Kontrolldichte im Rahmen europaweiter Kontrollen beteiligt. Sie
führte landesweit mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen
sowie Handmessgeräten die Kontrollen hinsichtlich Geschwindigkeits-
und Aggressionsdelikten durch.

Innerhalb von 24 Stunden wurden fast 9.000
Geschwindigkeitsverstösse mit teilweise erheblichen Überschreitungen
festgestellt. So wurde ein Fahrer mit 122 km/h statt der zulässigen
60 km/h gemessen; Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten, vier
Punkten in Flensburg sowie ein Bußgeld von 440,- EUR.

Der Polizeiverkehrsüberwachungsdienst (PVÜD) Neumünster war auf
den Autobahnen des Landes präsent und stellte insbesondere im
Übergangsbereich der BAB 1 zur B 404 neben zahlreichen
Geschwindigkeitsüberschreitungen auch 28 Verstöße gegen das dort
bestehende Überholverbot fest. Des Weiteren wurden durch den PVÜD
landesweit noch 57 Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland wegen
erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen angehalten und
angezeigt. Bei ihnen mussten Sicherheitsleistungen erhoben werden.

In verschiedenen Ortschaften wurden in geschwindigkeitsreduzierten
Bereichen, insbesondere vor Schulen, Kontrollen mit Handmessgeräten




durchgeführt. Zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer wurden direkt
nach der Messung angehalten. Dazu ein Beispiel von der Insel Sylt, wo
ein Fahrzeugführer direkt vor einer Schule mit einer Geschwindigkeit
von 79 km/h statt der zulässigen 30 km/h gemessen wurde. Ihn erwarten
jetzt ein einmonatiges Fahrverbot, vier Punkte und ein Bußgeld von
200,- EUR.

In Anbetracht der Tatsache, dass das zu schnelle Fahren eine der
Hauptunfallursachen mit verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmern
darstellt, wird die Landespolizei weiterhin Kontrollen dieser Art
durchführen.




Rückfragen bitte an:

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Bernd Drescher
Telefon: 0431 160-61420

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.08.2011 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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