Ein 27-Jähriger wurde drei Mal angezeigt
(ots) - Drei Gesetzesverstöße einer Person mussten
Bundespolizisten heute in den Vormittagsstunden anzeigen. Ein
27-jähriger polnischer Staatsbürger wurde auf der B 104 in Pasewalk
als Fahrer eines T5 durch eine Streife der Bundespolizei
kontrolliert. Eine zuvor durchgeführte fahndungsmäßige Überprüfung
des Kfz-Kennzeichens ergab, dass dieses für einen Citroen ausgegeben
wurde. Durch die Überprüfung der Fahrzeugidentifizierungsnummer
ermittelten die Beamten den Besitzer des VWs. Dieser teilte mit, dass
das Fahrzeug vom Gelände seines Autohauses in Cloppenburg entwendet
wurde. Das angebrachte Kennzeichen wurde ebenfalls in Cloppenburg
gestohlen. Der Fahrzeugführer aus Stettin konnte den Beamten keinen
Führerschein vorlegen. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden
ergab, dass der Stettiner keinen Führerschein besitzt. Somit muss der
Kraftfahrer sich wegen Diebstahl, Kennzeichenmissbrauch und Fahren
ohne Führerschein strafrechtlich verantworten. Der T5 im Wert von
27000,- Euro wurde sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Siegfried Dreßler
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www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Datum: 05.09.2011 - 14:11 Uhr
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