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Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg 08.09.2011

ID: 475063

(ots) -
32- jährige Frau aus dem Landkreis Limburg-Weilburg gesteht die Tötung
von drei Kindern

Die Staatsanwaltschaft Limburg führte am gestrigen Abend, dem
07.09.2011, eine 32- jährige Frau bei der Ermittlungsrichterin des
Amtsgerichts Limburg vor. Wie bei ihrer vorangegangenen polizeilichen
Vernehmung gestand die Frau, ihre drei Kinder jeweils einige Wochen
nach der Geburt getötet zu haben.
Gegen die Frau erging Haftbefehl wegen Totschlags in drei Fällen.

Die Kinder, ein Mädchen und zwei Jungen, wurden im September 2004,
Juni 2006 und März 2009 geboren und jeweils in den ersten Lebenswochen
getötet.

Die geständige Beschuldigte wurde in Russland geboren und besitzt die
deutsche Staatsangehörigkeit. Sie kam im März 2004 nach Deutschland
und lebte seit dem im Landkreis Limburg-Weilburg. Sie ist seit August
2003 verheiratet. Vater der Kinder ist ihr Ehemann, der die russische
Staatsangehörigkeit hat.
In Deutschland erlernte und übte sie zeitweilig den Beruf einer
Altenpflegehelferin aus und bezog zuletzt Arbeitslosengeld.
Weitere Kinder hat die Beschuldigte nicht.

Bei den ersten beiden verstorbenen Kindern wurde nach deren Tod eine
ärztliche Leichenschau durchgeführt, aus der sich keine konkreten
Hinweise auf ein Tötungsdelikt ergaben. Auch die jeweils
durchgeführten Obduktionen inklusive toxikologischer Untersuchungen
führten zu keinem anderen Ergebnis, insbesondere nicht zur
Feststellung von todesursächlichen Verletzungen.
Es musste jeweils vom sogenannten "plötzlichen Kindstod" ausgegangen
werden.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden jedoch nach dem
letzten Todesfall weitergeführt, da die Wahrscheinlichkeit, dass sich
ein "plötzlicher Kindstod" bei derselben Familie drei Mal ereignet,
von Seiten der Gerichtsmedizin und der Ermittler als äußerst gering
eingeschätzt wurde.




Es folgten umfangreiche Untersuchungen bei der Gerichtsmedizin und in
mehreren Instituten in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausschluss
etwaiger Gendefekte innerhalb der Familie. Hinzugezogen wurde ferner
ein Sachverständiger zum "plötzlichen Kindstod". Als Ergebnis
bestätigte dieser die sehr hohe Unwahrscheinlichkeit von drei Fällen
des "plötzlichen Kindstods" bei denselben biologischen Eltern.
Konkrete Beweise für Tötungsdelikte ergaben sich allerdings auch hier
nicht.

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung erfolgte gestern eine
Vernehmung der Eheleute bei der Limburger Kriminalpolizei im Beisein
eines Rechtsmediziners. Dabei verwickelte sich die Frau in
Widersprüche und gestand schließlich, ihre drei Säuglinge jeweils
erstickt zu haben.
Zur Motivation gibt die Beschuldigte an, sich mit "allem überfordert"
gefühlt zu haben. Alle drei Kinder hätten viel geschrien.
Anhaltspunkte dafür, dass der Ehemann an den Tötungen mitwirkte oder
Kenntnis von ihnen hatte, ergaben sich nicht.

Hans-Joachim Herrchen
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher Staatsanwaltschaft Limburg
Telefon: (06431) 29 48 - 710




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Limburg-Weilburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reuscher, EPHK
Telefon: (06431) 9140-240
E-Mail: pressestelle.pd-lm.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 08.09.2011 - 11:24 Uhr
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