Feststellung durch Bundespolizei
(ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach
kontrollierten am 07.09.2011 um 11:38 Uhr auf dem Rastplatz
"Rödertal" an der BAB 4 Görlitz - Dresden einen 48-jährigen
polnischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung
seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden
vorlag und er zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Strafvollstreckung in Höhe von 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe konnte
der Betroffene auch durch Zahlung von 500,- Euro abwenden. Der Mann
entschied sich für die Zahlung des geforderten Betrages, um die Haft
nicht antreten zu müssen und konnte danach seine Reise fortsetzen.
Gegen 13:00 Uhr wurde an der gleichen Stelle erneut ein 33-jähriger
polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Auch hier wurde nach
Überprüfung der Personalien festgestellt, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Kassel
vorlag und er ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Strafvollstreckung in Höhe von 26 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe konnte
der Betroffene auch durch Zahlung von 260,- Euro abwenden. Auch er
entschied sich für die Zahlung des geforderten Betrages, um die Haft
nicht antreten zu müssen und auch er konnte seine Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: thomas.neumann(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 08.09.2011 - 12:56 Uhr
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