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Polizei: Videoüberwachung in Hannover bleibt

ID: 476982

(ots) - Die Polizeidirektion Hannover hat nach
sorgfältiger Überprüfung entschieden, die Videoüberwachung im
Stadtgebiet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht
abzuschalten, gleichzeitig aber den aktuellen Rechtsstreit zu
beenden. Daher wurden heute die fraglichen Kamerastandorte im
öffentlichen Raum gekennzeichnet, um dem Ansinnen des Klägers in dem
genannten Rechtsstreit zu entsprechen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am 14. Juli 2011 (Az: 10 A
5452/10) die Polizeidirektion verurteilt, "die Beobachtung öffentlich
zugänglicher Orte mittels Bildübertragung (...) zu unterlassen".
Grund für diese Entscheidung war, dass die Videoüberwachung nach
Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht in hinreichendem Maße offen
erkennbar war. Das Gericht führte hierzu aus, dass die
Videoüberwachung, sofern sie im öffentlichen Raum stattfindet, "für
den Betroffenen als Datenerhebung erkennbar" sein muss. Damit ist die
Kammer in ihrer Entscheidung der Rechtsaufassung des Klägers in dem
Fall gefolgt. Dieser hatte beantragt, entweder die Kameraüberwachung
zu untersagen oder aber alternativ die Kennzeichnung der betroffenen
Standorte zu veranlassen.

"Unsere Rechtsauffassung war eine andere", erklärt
Polizeipräsident Uwe Binias zu dem Urteil. "Wir sind von der
Entscheidung überrascht worden." Seitens der Polizeidirektion war
nach dem Urteil eine sorgfältige Überprüfung aller Rechtsfragen
erforderlich, daher hatte die Behörde zur Wahrung der Fristen
zunächst auch Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Binias dazu:
"Unser oberstes Ziel in dem Rechtsstreit war immer die
Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit in Hannover. Dafür brauchen wir die Videoüberwachung.
Wir wollten immer ein Abschalten der Kameras verhindern, denn diese
dienen der Sicherheit der Menschen in Hannover." Letztlich war dies




auch der Grund dafür, dass sich die Behörde nunmehr entschieden hat,
die Kamerastandorte zu kennzeichnen und damit dem eigentlichen
Anliegen des Klägers zu entsprechen. "Wir wollten keinesfalls das
Risiko eingehen, bei einem weiteren Verlauf des Rechtsstreits die
Kameraüberwachung von einem Tag auf den anderen beenden zu müssen",
so der Polizeipräsident weiter.

Daher sei die zwischenzeitlich eingelegte Berufung nun
zurückgenommen worden. Mitarbeiter der Behörde haben heute Morgen
damit begonnen, zunächst 43 der insgesamt 75 Kamerastandorte in
Hannover zu kennzeichnen. Unter den Standorten befinden sich der
Ernst-August-Platz, der Kröpcke, der Aegidientorplatz und der
Steintorplatz. Die übrigen Standorte dienen der Verkehrsüberwachung
und sind daher ausdrücklich vom Rechtsstreit ausgenommen. Die
Polizeidirektion Hannover hat mit der heutigen Kennzeichnung dem
Urteil des Verwaltungsgerichts entsprochen. Zusätzlich sollen in den
nächsten Wochen noch Schilder aufgestellt werden. Im übrigen bleibt
es dabei, dass auf der Internetseite der Polizeidirektion Hannover
über die Kamerastandorte informiert wird.sw/schie




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle(at)pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/


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Datum: 13.09.2011 - 15:45 Uhr
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