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Zur Kaffeefahrt genötigt

ID: 477429

(ots) - (mn) Am Montag, 12.09.2011, erschien ein
74-jähriger rüstiger Rentner aus Northeim auf der Polizeidienststelle
in Northeim und legte ein "Einladungsschreiben" der "Zentrale für
Gewinnverteilung" vor. In diesem Schreiben wurde er daran "erinnert",
dass er seinen Gewinn in Höhe von bis zu 5500,-- Euro auf einer
Ausflugsfahrt abholen solle. Wenn er an dieser Fahrt nicht teilnehmen
würde, müsse er eine Stornogebühr in Höhe von 23,-- Euro bezahlen.

Der Northeimer fühlte sich durch dieses Schreiben genötigt, an
dieser Fahrt mit 2 Personen teilzunehmen. Er wolle aber nicht
mitfahren. Gegen die bis dahin unbekannten Täter wurde eine
Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstattet.

Der Zielort der sogenannten Ausflugsfahrt, die am 14.09.2011
stattfand, konnte durch die Polizei Northeim in Zusammenarbeit mit
dem Polizeikommissariat Oberharz in Clausthal-Zellerfeld ermittelt
werden.

Ca. 30 Rentnerinnen und Rentner aus dem nordhessischen und
südniedersächsischen Raum waren der "Einladung" trotz des
bedrohlichen Inhalts gefolgt und zu einer Verkaufsveranstaltung in
eine Gaststätte in Wildemann (Kreis Goslar) gefahren worden. Ihre
"Einladungsschreiben" mit der drohenden Geldforderung mussten sie
dort sofort an die Veranstalter abgeben.

Die Personalien der beiden Veranstalter, die im Raum Cloppenburg
wohnhaft sind, wurden noch in der Gaststätte durch die Polizei
festgestellt. Gegen die beiden sogenannten freien Handelsvertreter
wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.

Es versteht sich von selbst, dass auf dieser Veranstaltung
niemandem ein Geldgewinn ausgezahlt wurde.

Die Polizei rät, solchen unseriösen Einladungen nicht
nachzukommen. Bei Fragen sollten sich Betroffene an die jeweils
zuständige Polizeidienststelle wenden.






Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 15.09.2011 - 07:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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