Polizei kontrolliert gewerblichen Güterverkehr
(ots) - Am Mittwoch führte die Regionale Kontrollgruppe der
Polizeidirektion Lüneburg mit Teilkräften der Polizeiinspektion Celle
gemeinsam mit dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr und dem
Gewerbeaufsichtsamt an der B 214 im Landkreis Celle eine Kontrolle
des gewerblichen Güterverkehrs durch.
Dabei wurden insgesamt 32 Lkw-Züge aus Deutschland, der EU und
Drittstaaten angehalten und überprüft. Bei 21 Fahrzeugen gab es
Beanstandungen u.a. an Bremsanlagen, an diversen Reifen sowie im
Bereich der Lenk- und Ruhezeiten. Viermal war die Ladung unzureichend
gesichert, zweimal waren die Lkw höher als die erlaubten 4 Meter und
vier Fahrzeuge fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit auf der
Landstraße. Die Beanstandungsquote beträgt somit 65,6% ! In 11 Fällen
wurde die Weiterfahrt untersagt.
Ein Lkw-Fahrer aus Lettland muß seine Fahrt in Richtung Heimat
über das Kontrollende hinaus auf zunächst unbestimmte Zeit
verschieben. Der 35 jährige hatte in seinem Lkw ca. 45qm (ca.9
Tonnen) Feuerwerkskörper geladen, wobei der Herkunfts- und der
Bestimmungsort unklar sind. Es wurden weder vorgeschriebene
Beförderungspapiere noch Ausrüstungsgegenstände mitgeführt. Der Lette
verfügte auch nicht über einen erforderlichen ADR-Schein für einen
derartigen Gefahrguttransport. Am Fahrzeug vorhandene Warntafeln
waren nicht aufgeklappt. Bei der Ladung handelt es sich um in
Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper, deren Verkauf und in
den Verkehr bringen hier verboten sind. Das hantieren mit derartigen
Feuerwerkskörper ist lebengefährlich, da Menge und Zusammensetzung
der Inhaltstoffe und somit auch die Wirkung unbekannt sind.
Zusätzlich wies der Lkw diverse technische Mängel auf, die für sich
allein schon die Untersagung der Weiterfahrt zur Folge gehabt hätten.
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Ein 38jähriger Pole befand sich mit seinem Sattelzug aus den
Niederlanden kommend auf dem Rückweg nach Polen. Bei der Kontrolle
wurde festgestellt, dass die Bremsscheiben verschlissen waren. Die
Bremsbeläge waren bis auf den Metallkörper abgenutzt. Die Weiterfahrt
wurde daher bis zur Reparatur der Bremsanlage unterbunden. Vom Fahrer
wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Schließlich fiel einem Beamten ein Pkw Ford auf, der keine
Zulassungsplakette hatte. Die Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass
der Ford bereits im Februar abgemeldet wurde. Das am Fahrzeug
angebrachte Celler Kennzeichen war nicht für diesen Pkw ausgegeben.
Gegen den 50jährigen Fahrer aus dem Landkreis Celle wurde daher ein
Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Peter Großmann
Telefon: 05141-277-2004 oder 0173-2021675
E-Mail: peter.groszmann(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 15.09.2011 - 10:53 Uhr
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