Radwegbenutzung für Mofafahrer?
(ots) - (UB) Immer wieder rufen Fahrer von Mofas oder
Mofarollern (beide bis 25 Km/h zugelassen) bei der Polizei an, weil
sie im Hinblick auf die Benutzung von Radwegen außerhalb
geschlossener Ortschaften verunsichert sind. Dazu gilt folgende
gesetzliche Regelung:
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen auch Mofas auf Radwegen
fahren, und zwar selbst dann, wenn dort kein Zusatzschild mit dem
Hinweis "Mofas frei" steht. Das ist seit Beginn des Jahres
nicht mehr nötig. Das gilt für Radwege ebenso wie für gemeinsame Rad-
und Fußwege. Damit sollen NRW-weit einige Tausend Schilder
überflüssig werden. Wer sich also auf der Straße unsicher fühlt, kann
bei den entsprechenden Gegebenheiten auf den Radweg ausweichen. Aber
auch hier gilt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat
sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird" (Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung).
Zur Erinnerung: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiter, dass
Mofas nur auf Radwegen fahren dürfen, wenn dies durch das
Zusatzzeichen zugelassen ist.
Polizei Lippe
Leitungsstab / Pressestelle
Uwe Bauer (UB)
Tel.: 05231 / 6091215
Fax: 05231 / 6091295
0171 - 3078230
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Datum: 16.09.2011 - 11:24 Uhr
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