Bei Einreisekontrolle zwei Haftbefehle vollstreckt
(ots) - Am 22.09.2011 wurden in den Abendstunden durch
die Bundespolizei bei grenzpolizeilichen Einreisekontrollen aus
Birmingham/GB sowie Adana/Türkei zwei Haftbefehle vollstreckt.
Bei dem britischen Staatsangehörigen Kristian B. lag ein
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Lüneburg
aufgrund einer ergangenen Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens
vom Unfallort vor. B. hatte noch 17 Tage Restersatzfreiheitsstrafe zu
verbüßen bzw. den von der Haft befreienden Betrag in Höhe von 680,-
EUR aufzubringen. Ferner wurde sein Führerschein aufgrund einer
gerichtlichen Anordnung sichergestellt.
Im zweiten Fall lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Bremen gegen die deutsche Staatsangehörige Pia
Sch. wegen falscher uneidlicher Aussage vor, da sie sich der
Strafvollstreckung aufgrund unbekannten Aufenthaltes entzogen hatte.
Sch. musste noch 57 Tage Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen bzw. den
von der Haft befreienden Betrag in Höhe von 456,-EUR aufbringen.
Ferner stehen noch Ermittlungen aufgrund diverser Betrugsvorwürfe
aus.
Beide Festgenommene konnten die Geldbeträge aufbringen und in der
Freiheit belassen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-200 bzw. 0173/6119808
E-Mail: frank.steigerwald(at)polizei.bund.de
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Datum: 23.09.2011 - 20:42 Uhr
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