Vier verletzte Fahrradfahrer - Rhein-Erft-Kreis
(ots) - Bei drei Fahrradunfällen am Sonntag (25.
September) verletzten sich ein Kind und eine erwachsene Fahrerin
schwer, zwei weitere Personen wurden leicht verletzt.
In Pulheim-Sinnersdorf befuhr gegen 15.30 Uhr eine Vierergruppe
Radfahrer den für beide Richtungen frei gegebenen Rad- und Fußweg
parallel des Kölner Randkanals. Sie waren von der Landesstraße 183
kommend in Fahrtrichtung Stommeler Straße unterwegs. Eine 58-jährige
Fahrerin, die in dieser Gruppe an zweiter Position fuhr, verlor auf
dem abschüssigen Weg die Kontrolle über ihr Fahrrad und strauchelte.
Ihr Fahrradlenker kollidierte mit dem einer entgegenkommen
Fahrradfahrerin (58 Jahre). Sie fuhr in einer Gruppe mit sieben
Fahrern.Die Strauchelnde kam durch die Lenkerberührung zu Fall und
prallte gegen das Fahrrad der Entgegenkommenden. Mit leichten
Verletzungen wurde sie zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus
eingeliefert. Die beteiligte Fahrerin blieb unverletzt.
In Elsdorf-Giesendorf erlitt um 17.05 Uhr ein sechsjähriger Junge
schwere Verletzungen. Er fuhr auf seinem Fahrrad auf der Südstraße
und bog nach links in die Etzweilerstraße ein, ohne anzuhalten. Eine
vorfahrtsberechtigte 24-jährige Autofahrerin, die auf der
Etzweilerstraße aus Richtung Jackerather Straße die Einmündung
passierte, konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden. Der
Sechsjährige, der einen Fahrradhelm trug, wurde in Begleitung eines
Angehörigen in eine Universitätsklinik eingeliefert. Die Autofahrerin
blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Ein weiterer Fahrradunfall ereignete sich gegen 18.00 in Kerpen.
Ein 71-jähriger Radfahrer befuhr zusammen mit seiner Frau einen
Feldweg von der Rathausstraße kommend in Fahrtrichtung Landesstraße
163. In einer starken Linkskurve, die aufgrund von Strauchwerk nicht
komplett einsehbar ist, kollidierte er mit einer 34-jährigen
Fahrradfahrerin. Sie fuhr mittig auf dem 2,5 Meter breiten Feldweg
mit hoher Geschwindigkeit bergab und rammte den 71-jährigen. Beide
Beteiligten stürzten zu Boden. Die 34-jährige erlitt schwere
Verletzungen, der 71-Jährige leichte Verletzungen. Beide wurden in
Krankenhäusern eingeliefert.
Die Polizei weist darauf hin, dass auf allen Fahrtstrecken für
Fahrradfahrer ein Rechtsfahrgebot gilt. Dies gilt besonders auf
Fahrradwegen, die in beide Richtungen frei gegeben sind. Weiterhin
dürfen linke Radweg nur benutzt werden, wenn diese entsprechend
gekennzeichnet sind.
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Datum: 27.09.2011 - 15:36 Uhr
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