(1763) Zweiraddiebstahl vorgetäuscht
(ots) - Die Fahrt gegen einen geparkten Pkw hat für zwei
junge Männer nun strafrechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen der
Fürther Polizei ergaben einen anderen Sachverhalt als zunächst
angegeben.
Ein 41-jähriger Nürnberger teilte am Abend des 26.09.2011 der
Polizei mit, dass ein Jugendlicher mit einem Roller (50 cm3) gegen
seinen im Stadtgebiet Fürth geparkten Pkw Ford gefahren sei. Der
Zweiradfahrer flüchtete daraufhin und ließ das Kleinkraftrad zurück.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten anhand des
Kennzeichens den Halter des Fahrzeuges fest und nahmen Kontakt mit
diesem auf. Dieser gab gegenüber den Beamten an, dass der Roller
gestohlen worden sei und kam kurze Zeit später zur Anzeigeerstattung
auf die Fürther Dienststelle. Die Ermittlungen der Fürther Beamten
führten kurze Zeit später auch zum Fahrer des Zweirades, einen
15-jährigen Jugendlichen, der in der Fürther Nordstadt wohnhaft ist
und keine Fahrerlaubnis für den Roller besitzt.
Im Laufe der Sachbearbeitung stellte sich dann der zunächst
angegebene Sachverhalt völlig anders dar: Der 17-jährige Halter des
Fahrzeuges, ein Nachbar des 15-Jährigen, hatte diesem seinen Roller
ausgeliehen. Unmittelbar nachdem der 15-Jährige den Pkw angefahren
hatte, hatten die beiden telefonisch vereinbart, dass der Halter
einen Diebstahl seines Fahrzeuges mitteilen solle.
Nun müssen sich beide Jugendliche wegen strafrechtlicher Verstöße
verantworten. Den 17-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen
Vortäuschens einer Straftat, der 15-Jährige muss sich wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Wie die Ermittlungen vor Ort ergaben, entstand an dem angefahrenen
Pkw kein Sachschaden.
Michael Sporrer/n
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Datum: 28.09.2011 - 11:58 Uhr
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