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Durch Laserpointer geblendet - Brühl

ID: 492562

(ots) - Am Dienstag (04. Oktober) hielt sich der 45-jährige
Zeuge gegen 18:00 Uhr auf einem Parkdeck an der Clemens-August-Straße
auf. Dort blendete ihn plötzlich zwei Mal ein starker grüner
Lichtstrahl. Er sah kurzzeitig Flimmern vor den Augen.

Der 22-jährige Beifahrer eines Autos, das im gleichen Zeitraum vor
der Zufahrtsschranke des Parkdecks stand, traf ebenfalls ein
Laserstrahl im Gesicht. Auch er bemerkte kurzfristig ein Flimmern vor
den Augen.

Der Fahrer des Pkw, sowie der 45-jährige Zeuge erkannten einen
Jungen, der auf einer Treppe gegenüber des Parkdecks stand. Als die
hinzu gerufene Polizei den 13-jährigen ansprach, hielt er einen
Laserpointer in der Hand. Spontan äußerte der Junge, dass er mit dem
Laser geleuchtet habe. Der Laserpointer wurde sichergestellt und die
Erziehungsberechtigten benachrichtigt.



Die Polizei weist darauf hin, dass durch das Leuchten in Augen und
Gesicht eine Blendwirkung eintreten kann, die zu gefährlichen
Situationen im Straßenverkehr führt. Nachhaltige Verletzungen im
Augenbereich sind möglich. Die Reichweite eines solchen Laserstrahls
beträgt mehrere Kilomter.

Durch derartige Handlungen können Straftatbestände wegen
Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (bzw. Bahn- /
Luftverkehr) sowie Körperverletzungsdelikte verwirklicht werden.



Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

Außerhalb der Geschäftszeiten:
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Datum: 05.10.2011 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:

Brühl



Kategorie:

Polizeimeldungen



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