Geschwindigkeitskontrollen der Polizei
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(ots) - Am Dienstag, 04.10.2011, führte die Polizei
in der Zeit von 15:40 Uhr bis 18:00 Uhr Geschwindigkeitsmessungen auf
der Stefenstraße durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h wurde von 20 Fahrzeugführern überschritten. Es wurden 17
gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen und drei
Bußgeldverfahren eingeleitet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit
betrug 57 km/h. Dieser Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld in Höhe
von 80 Euro und drei Punkten beim Verkehrszentralregister in
Flensburg rechnen.
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Pressestelle
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59423 Unna
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Datum: 06.10.2011 - 11:52 Uhr
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