Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis (bri)
(ots) - Einbeck
Einer Einbecker Polizeistreife fielen am Freitag, gegen 17.45 Uhr,
auf der Hannoverschen Straße in Einbeck zwei Rollerfahrer auf, weil
an einem der Roller war ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem
Jahr 2010 angebracht war. Bei der durchgeführten Kontrolle gab der
39-jährige Führer dieses Rollers an, er hätte den Roller erst kurz
zuvor gekauft und wollte das Fahrzeug jetzt nur in seinen Wohnort
nach Bad Gandersheim überführen. Die Überprüfung des zweiten
Rollerfahrers, einem 29-jährigen Bad Gandersheimer, stellte sich
heraus, dass dieser nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für seinen
45 km/h-Roller hatte. Gegen die beiden Männer wurden die
entsprechenden Strafverfahren eingeleitet.
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Datum: 09.10.2011 - 17:46 Uhr
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