Hansestadt Lübeck / Kreis Ostholstein /
Leistungsbetrug zum Nachteil älterer Menschen
(ots) - Variante I:
Im Herbst treten wieder vermehrt die reisenden Handwerker /
Dachdecker in Erscheinung, die insbesondere bei älteren Menschen
anfragen, ob die Regenrinnen vor den einsetzenden Herbststürmen
gereinigt werden sollen. Viele Hausbesitzer gehen auf die günstigen
Angebote ein.
Doch diese Handwerker stellen dann überraschend Schäden am Dach
fest, die in der Regel schnell behoben werden müssen. Oft geht es um
lose Dachpfannen im Firstbereich, angeblich vorhandene Wasserschäden
oder sogar Wurmbefall des Dachstuhls.
"Zufällig" sind die reisenden Dachdecker in der Lage die Schäden
"kostengünstig" zu beheben. Schnell ist eine Leiter ans Haus
gestellt und fleißige Handwerker sitzen bereits auf dem Dach.
Die älteren Menschen werden verbal unter Druck gesetzt und zu
einer mündlichen Vereinbarung bewegt. Dabei werden völlig überzogene
Preise vereinbart, die in bar abverlangt werden.
Ist entsprechendes Bargeld nicht im Haus, fahren die "Handwerker"
die älteren Kunden gerne zur Bank, damit sie dort ihr Geld abheben
können. Kehren Sie von der Bank zurück, sind die Arbeiten oft schon
erledigt. In manchem Fall wurden wenige und überwiegend mangelhafte
Arbeiten durchgeführt; in anderen Fällen wurden keine Arbeiten
durchgeführt, sondern das Bargeld "abkassiert", um dann
Materialbesorgungen zu machen. Diese Handwerker werden dann nicht
wieder gesehen.
In der Regel liegen weder ein schriftlicher Auftrag oder eine
Rechnung noch eine Quittung über den Erhalt des Geldes vor und zurück
bleiben nur die betrogenen Hausbesitzer.
Variante II:
Nach einigen Jahren braucht jedes Haus einmal ein neues Dach. In
den örtlichen Zeitungen stoßen die Hausbesitzer und zukünftigen
Bauherren auf Inserate von auswärtigen Firmen, die mit extrem
günstigen Angeboten wie "Dacheindeckung in Tonpfannen - 80
Quadratmeter für zirka 3.999,00 EUR - inclusive Abdeckung des alten
Daches, Lattung und Isolierung mit 160 Millimeter Dämmmaterial",
werben. Die Angebote liegen auffallend weit unter den Preisen der
örtlichen Dachdeckerbetriebe. Nach telefonischer Kontaktaufnahme
erscheint ein redegewandter Vertreter der Firma und hat in wenigen
Minuten einen verlockenden Festpreis errechnet und in einem sofort
gefertigten Vertrag fixiert. Dieser muss sogleich unterschrieben
werden und mit einer ersten Anzahlung von 10 bis 15 Prozent in bar
bestätigt werden.
Am nächsten Tag ist dieser Firmenvertreter bereits nicht mehr zu
erreichen, dafür erscheint aber eine kleine, fachmännische
Baukolonne, die auch (in einigen Fällen unter permanenter Kräftigung
durch alkoholische Getränke) schnell die ersten Arbeiten durchgeführt
hat und das Haus ohne Dach da stehen lässt. Mit einsetzendem Regen
und in zeitlichen Druck geratend, werden nun jedoch überraschend
Nachverhandlungen terminiert, denn es wurde seitens der Firma
festgestellt, dass der vereinbarte Festpreis zu niedrig war. Im
Übrigen werde eine weitere Abschlagszahlung in bar nötig, um
erforderliches Material zu beschaffen. Die Zeit drängt, es regnet
bereits ins Haus.
Nach Erhalt des Geldes kommt das Material immer noch nicht heran
und die Arbeiter kommen auch immer unregelmäßiger oder machen
"Schlechtwetter". Aufgrund der nunmehr erheblichen Wasserschäden
beauftragt der Bauherr einen örtlich ansässigen Dachdeckerbetrieb,
der zuerst die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, aber dann den
Schaden beseitigt und das Dach zu fairen Preisen fachgerecht
eindeckt. Der Bauherr hat einen nicht unerheblichen Schaden, denn in
den bekannten Fällen wurde das Dach zweimal bezahlt.
Hinweise durch die Polizei:
- Seien Sie vorsichtig bei Haustürgeschäften! Lassen Sie sich
Zeit! Unterschreiben
Sie nichts unter Zeitdruck; lassen Sie sich nicht beeindrucken
oder verwirren. Handeln Sie überlegt und nicht impulsiv!
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben.
Häufig sollen Erklärungen nicht verstanden werden - fragen Sie
beharrlich nach!
- Unterschriften sind nie "reine Formsache". Bei Zweifeln leisten
Sie keine Unterschrift!
- Selten sind Schäden so dringend zu beheben, dass keine Zeit ist,
örtlich ansässige
und bereits bekannte Handwerker des Vertrauens zu beauftragen!
Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag ab - ein
Rechtsgeschäft. Bitten Sie Nachbarn oder Zeugen hinzu.
- Achten Sie auf das Datum. Ein fehlendes oder falsches Datum
erschwert die Durchsetzung des Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, bei der Name und
Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Verlangen Sie eine Rechnung und überweisen Sie die Beträge!
- Rufen Sie Ihre Angehörigen oder Nachbarn an, um sich einen Rat
und
Unterstützung zu holen!
- Rufen Sie die Polizei zu Hilfe, wenn Sie bedrängt und
augenscheinlich be-
trogen werden sollen!
- Holen Sie sich bei geplanten Baumaßnahmen Kostenvoranschläge
von mehreren
Firmen ein!
- Erkundigen Sie sich bei den entsprechenden
Berufsgenossenschaften / Innungen über Firmen und zu erwartende
Kosten!
Textverantwortlich:
F. Notbohm KPSt. Lübeck Kommissariat 14
und
Polizeidirektion Lübeck
- Prävention -
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Carola Aßmann
Telefon: 0451-131 2015
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.10.2011 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 495972
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 27 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hansestadt Lübeck / Kreis Ostholstein /
Leistungsbetrug zum Nachteil älterer Menschen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).