Darmstadt: Sicher durch die Nacht / Fingerabdrücke bestätigen wahre Identität
(ots) - In der Nacht zum Dienstag (11.10.2011) führten
die Beamten des 2. Polizeireviers Verkehrskontrollen im Stadtgebiet
durch. Bereits in den frühen Abendstunden mussten dies zwei
17-jährige Rollerfahrer feststellen. Beide hatten ihre Zweiräder
"frisiert" und waren nicht im Besitz eines Führerscheins. Folge war
die Sicherstellung der Roller sowie eine Benachrichtigung der Eltern.
Eine Anzeige wurde erstattet. Kurz vor 23 Uhr mussten die Beamten
gleich zwei Autofahrer aus dem Verkehr ziehen. In der
Nieder-Ramstädter Straße fiel ein 47-jähriger Weiterstädter aufgrund
seiner unsicheren Fahrweise aus. Die Beamten sollten den Grund dafür
schnell feststellen: laut Vortest 1,22 Promille. Eine Blutprobe war
die Folge. Der Mann muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
strafrechtlich verantworten. Der Führerschein wurde von der Polizei
einbehalten. Im Citytunnel musste zeitgleich ein 50-jähriger Mann
seine Fahrt vorläufig beenden. Bei einer Kontrolle stellten die
Beamten fest, dass auch er dem Alkohol zugesprochen hatte. Ein Test
sollte dies bestätigen: 0,69 Promille. Nun erwartet den Darmstädter
eine Geldbuße von 500 EUR, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.
Beide Fahrer mussten ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Letztendlich endete
kurz nach Mitternacht auch in der Bismarckstraße die Fahrt für einen
43-jährigen Mann. Bei der Kontrolle ergaben sich Zweifel an seiner
Fahrtüchtigkeit. Der Autofahrer versuchte zunächst erfolglos die
Beamten durch Nennung eines falschen Namens zu täuschen. Auf dem
Revier gaben die Fingerabdrücke Auskunft über seine wahre Identität,
denn er war der Polizei kein Unbekannter. In der Vergangenheit hatte
der Mann aus Rödermark schon wegen Drogenbesitzes Erfahrung mit der
Polizei machen müssen. Ein Vortest belegte schnell, dass er auch an
diesem Tag berauscht unterwegs war. Nach einer Blutprobe musste er zu
Fuß seinen Weg fortsetzen. Der Führerschein wurde ihm nicht
abgenommen, denn diesen hatte er in der Vergangenheit bereits abgeben
müssen. Nun erwartet den unbelehrbaren Autofahrer ein Strafverfahren.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen
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Datum: 11.10.2011 - 12:30 Uhr
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