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Vorsicht, Reh! - Mit dem Herbst hat die "Saison der Wildunfälle" begonnen (Bilder im download)

ID: 501484

(ots) - In diesem Jahr haben sich im Landkreis bisher 979
Unfälle mit Wild ereignet. Wobei "glimpfliche Zusammenstöße", bei
denen das Tier abspringt und kein Schaden am Pkw entsteht, der
Polizei oft gar nicht gemeldet werden. Jetzt im Herbst erhöht sich
die Zahl der Unfälle durch die tief stehende Sonne oder feuchtes Laub
auf den Straßen. Nachdem die Felder abgeerntet sind, ist das Wild bei
der Suche nach neuen Futterplätzen viel unterwegs. So ist es allein
im Monat Oktober bereits zu mehr als 50 Wildunfällen gekommen.

Autofahrer müssen bei einem Wildwechsel in Sekundenschnelle
reagieren, was häufig zu riskanten Ausweichmanövern führt. Detlev
Maske, Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion rät: "Wer
vorsichtig fährt und einige Dinge berücksichtigt, kann unnötige
Gefahren für Mensch und Tier vermeiden."

-Autofahrer müssen besonders in dieser Jahreszeit im Wald, in
ländlichen Gebieten und in locker oder waldnah bebauten Ortslagen mit
Wild auf der Straße rechnen. Verringern Sie in solchen Bereichen die
Geschwindigkeit Ihres Fahrzeuges.

-Insbesondere während der Dämmerung und nachts ist das Wild aktiv
und taucht meist unvermittelt und schlecht zu sehen an oder auf der
Fahrbahn auf.

-Selbst wenn ein Tier die Fahrbahn bereits überquert hat, sollten
Autofahrer vom Gas gehen, denn noch weitere Tiere könnten folgen.

-Ist in der Dunkelheit Wild in Sicht, sollten Sie in jedem Fall
sofort abbremsen und das Lenkrad gerade halten. Anschließend sollten
Sie die Scheinwerfer ihres Fahrzeuges abblenden und versuchen, durch
kurze Hupstöße das Wild zu verscheuchen.

-Ruckartige Lenkbewegungen oder Ausweichmanöver können Ihr
Fahrzeug unkontrollierbar machen. Deshalb lautet die Regel hier:
Lieber einen kontrollierten Zusammenstoß riskieren, als
unkontrolliert ausweichen, denn in den meisten Fällen ist ein




Zusammenstoß mit dem Tier weniger folgenschwer.

-War ein Zusammenstoß mit dem Tier nicht zu vermeiden, sind Sie
verpflichtet, sofort anzuhalten und -wie bei jedem anderen Unfall-
die Warnblinkanlage einzuschalten und die Unfallstelle durch ein
Warndreieck abzusichern. Wer ein totes oder verletztes Tier nach dem
Unfall einfach auf der Straße liegen lässt, schafft eine Gefahr für
andere Verkehrsteilnehmer.

-Ein Wildunfall sollte generell der Polizei gemeldet werden. Die
Polizei weiß in der Regel, wer der zuständige
Jagdausübungsberechtigte ist und wer benachrichtigt werden muss.

-Übrigens: Ein getötetes Wildtier darf nicht einfach mitgenommen
werden - das erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Geahndet wird diese
Straftat mit Geldstraße oder, im schlimmsten Fall, sogar mit einer
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Hinweis an die Medien:

Polizeiliches Bildmaterial zu dieser Mitteilung steht für Sie
unter nachfolgend genannter Internetanschrift in der digitalen
Pressemappe der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel zum download
bereit.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel
Pressestelle
Peter Hoppe
Telefon: 05191/9380-104 o. 0160/97271027
Fax: 05191/9380-250
E-Mail: pressestelle(at)pi-sfa.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 19.10.2011 - 10:33 Uhr
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