Fahren ohne Führerschein - Bauartveränderung am Mofa
(ots) - Bockenem:Am Sontag, 23.10.2011 befährt um 00.01
Uhr ein 15-jähriger aus Bockenem den Schlangenweg in Bockenem mit
seinem Roller. Laut Betriebserlaubnis soll das Fahrzeug ein Mofa mit
25 Km/h sein. Tatsächlich erreicht der Roller nach einer einfachen
technischen Veränderung eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 50Km/h.
Hierfür ist ein Führerschein erforderlich, den der Jugendliche nicht
besitzt. Strafanzeige, Bericht an die Führerscheinstelle und
Untersagung der Weiterfahrt waren die Folge, weil es sich um einen
sog. Erstverstoß handelt. Sollte der Jugendliche nochmals in
ähnlicher Situation auffallen, wird in der Regel auch eine Vorladung
zur MPU von der Führerscheinstelle angeordnet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth
Telefon: 05063 / 901-0
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Datum: 23.10.2011 - 07:58 Uhr
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