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Halloween - Sachbeschädigungen sind keine Kavaliersdelikte!

ID: 504721

(ots) -
(CK) - Am kommenden Montagabend (31.10.) wird von vielen Kindern und
Jugendlichen im Rahmen von Feierlichkeiten und kleineren Umzüge das
Halloween-Fest gefeiert werden.

In den Vorjahren liefen die meisten der Halloween-Partys im Kreis
Gütersloh friedlich und ohne Zwischenfälle ab. Es gab aber auch
Vorkommnisse, bei denen Polizeibeamte einschreiten und Strafanzeigen
fertigen mussten, da sogenannte "Scherze" und
"Streiche" mit teilweise erheblichen Sachbeschädigungen und
Vandalismus endeten.

So wurden im Kreisgebiet mehrere Wohnhäuser oder Autos mit Eiern
beworfen oder auf andere Art und Weise beschmiert und beschädigt.
Teilweise zündeten Kinder und Jugendliche Feuerwerkskörper und
Kracher. Auch dadurch kam es zu Sachbeschädigungen und
Lärmbelästigungen.

Leider sind solche Auswüchse keine Seltenheit mehr in der hiesigen
Region. Offenbar nutzen einige wenige Unbelehrbare die Dunkelheit und
Maskierung an diesem Abend dazu, sich selbst einen
"Freifahrtschein" für Randale und Sachbeschädigungen
auszustellen. Doch Sachbeschädigungen sind kein
"Dummer-Jungen-Streiche": Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte
Freiheitsstreifen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei einer
gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch
höher.

Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans: Feiern Sie
friedlich! Sachbeschädigungen sind keine Kavaliersdelikte und werden
in allen Fällen strafrechtlich verfolgt!

Die Polizei wird am Halloween-Tag verstärkt im Einsatz sein und
alle Straftaten mit entsprechender Konsequenz verfolgen.




Kreispolizeibehörde Gütersloh
Pressestelle
Tel.: 05241 / 869-0
Fax: 05241 / 869-1272

Karl-Heinz Stehrenberg (KS)
Corinna Koptik (CK)
Hartmut Witte (HW)




email: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 28.10.2011 - 10:28 Uhr
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