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Freie Scheiben unabdingbar

ID: 504918

(ots) - SR/ Eine 34-jährige Bielefelderin fuhr am
Donnerstag, 27.10.2011, eine Fußgängerin an der Kreuzung Große Howe/
Spindelstraße an, weil die vereisten Scheiben ihres PKW nur
unzureichend frei gekratzt worden waren. Die 40-jährige Fußgängerin
wurde leicht verletzt.
Die 34-Jährige befuhr gegen 8.20 Uhr mit ihrem VW Lupo die Große Howe
in Richtung Spindelstraße. Die Scheiben ihres PKW waren zugefroren
und insbesondere die Frontscheibe und die Seitenscheiben waren nur
unzureichend frei gekratzt. Die Fußgängerin ging auf dem Gehweg der
Spindelstraße und wollte die Kreuzung geradeaus überqueren. Die
Lupo-Fahrerin wollte nach rechts auf die Spindelstraße abbiegen.
Dabei übersah sie die von links kommende Fußgängerin, die bei dem
Zusammenstoß leicht auf die Motorhaube aufgeladen und anschließend
auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Sie wurde leicht verletzt und
konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch im Herbst und Winter freie
Sicht unabdingbar ist. Bei spärlich frei gekratzten Sehschlitzen in
der Frontscheibe oder zugefrorenen Seitenscheiben können
Verkehrsschilder, andere Fahrzeuge oder Personen zu spät erkannt
werden - oft mit gravierenden Folgen für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei kann ein Verwarngeld erheben, falls die freie Sicht nicht
durch den Fahrzeugführer sichergestellt wurde.





Sonja Rehmert (SR)

Polizeihauptkommissarin
Polizeipräsidium Bielefeld, Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Str. 46, 33615 Bielefeld
Fon: 0521/545-3022 Fax: 0521/545-3025
pressestelle(at)polizei-bielefeld.de




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Datum: 28.10.2011 - 13:22 Uhr
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