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11.11.11. - Die Polizei hofft und warnt!!! - Rhein-Erft-Kreis

ID: 514093

(ots) - Der Führerschein kann schon ab 0,3 Promille entzogen
werden, wenn bei einem Unfall Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit
vorliegen. Ähnliches gilt für den Genuss anderer (Rausch-)
Betäubungsmittel.

Die Karnevalssession 2011/2012 beginnt am Freitag, einem ganz
jecken Datum im Rheinland.

Die Polizei hofft auf verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer.
Wer sich berauscht ans Steuer setzt, der sei allerdings gewarnt: Um
der Unfallursache (Fahren und Alkohol- und Drogeneinfluss) Einhalt zu
bieten, setzt die Polizei auf Verkehrskontrollen (sprich Alkohol- und
Drogenkontrollen).

Dass der Genuss anderer Rauschmittel als Alkohol für
Verkehrsteilnehmer Folgen hat, erfuhr am Dienstagabend (08. November)
um 18:40 Uhr ein 21-jähriger Kerpener in Hürth. Er geriet auf der
Wendelinusstraße in eine Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten
stellten bei ihm stark geweitete Pupillen fest, die auch bei starkem
Lichteinfall nur schwach reagierten. Ein typisches Anzeichen für
möglichen Drogenkonsum.

Ein Drogentest bestätigte den Verdacht mit Hinweis auf den Konsum
von Cannabisprodukten oder/und Amphetaminen. Dem Mann wurde die
Weiterfahrt untersagt. Zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit wurde eine
Blutprobe entnommen.
Wenn diese im Gutachten positiv ist, hat der Mann mit einem
Fahrverbot zu rechnen. Außerdem erhält die Führerscheinbehörde
(Straßenverkehrsamt) eine Meldung über den Vorfall. Dort wird
geprüft, ob er sich einem weiteren Drogenscreening unterziehen muss,
bevor er seinen Führerschein zurück bekommt.

Alles kostet Zeit und Geld, ähnlich der Folgen mit Alkoholeinfluss
ein Auto geführt zu haben.

11.11.11. ein super Datum für die Jecken aber im Rückblick keines
mit Schrecken!



Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis




Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 09.11.2011 - 11:27 Uhr
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