Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien
(ots) - Seit Anfang Oktober 2011 bis jetzt
wurden bei der Bundespolizeiinspektion Chemnitz 12 Verstöße gegen das
Sprengstoffgesetz registriert, dass heißt es wurden in 12 Fällen von
Personen Feuerwerkskörper ohne das erforderliche Prüfzeichen aus der
Tschechischen Republik eingeführt. Aktuell wurden am Wochenende zwei
Deutsche, 20 und 27 Jahre alt, bei der unerlaubten Einfuhr von
pyrotechnischen Erzeugnissen aus Tschechien ertappt. Sie gaben an,
nicht gewusst zu haben, dass das verboten ist. Die illegal
eingeführten Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und werden der
Vernichtung zugeführt. Gegen beide jungen Männer wird nun wegen einer
Straftat nach dem Sprengstoffgesetz ermittelt.
Diese aktuellen Sachverhalte möchte die Bundespolizeiinspektion
Chemnitz nutzen um die Bevölkerung zu informieren:
Der Gesetzgeber hat die Einfuhr nicht zugelassener
Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
Personen, die Feuerwerkskörper ohne CE- oder BAM- Prüfzeichen nach
Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40
Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder
Geldstrafen als Sanktionen vorsieht. Die Bundespolizei wird bei
entsprechenden Feststellungen ein Strafverfahren einleiten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Pressesprecher
André Leistner
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 14.11.2011 - 11:36 Uhr
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