Borken - Rollerfahrer ohne Führerschein
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(ots) - Am Montagnachmittag kontrollierten die Beamten
einer Polizeistreife auf der Heidener Straße einen Rollerfahrer. Bei
der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer durch Entfernen
einer Drosselung die Geschwindigkeit des Rollers erhöht hatte. Durch
diese Veränderung wurde ein Führerschein der Klasse M erforderlich.
Diesen konnte der 26-jähriger Borkener nicht vorweisen. Ein
Strafverfahren wurde eingeleitet.
Peter Lefering
Pressestelle
Kreispolizeibehörde Borken
Burloer Straße 91
46325 Borken
Telefon: 02861-900-2202
Telefax: 02861-900-2209
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Datum: 15.11.2011 - 10:38 Uhr
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Polizeimeldungen
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