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Vor der Polizei zunächst geflohen - Pulheim

ID: 519717

(ots) - Ein 24-Jährige sollte wegen überhöhter
Geschwindigkeit angehalten werden.

Am Montagabend (14. November) um 21:40 Uhr fuhren uniformierte
Polizeibeamte in einem zivilen Streifenwagen auf der Bundesstraße 59
(Ortsumgehung) aus Richtung Köln in Richtung Rommerskirchen. Sie
wurden von einem Ford Focus überholt und dadurch auf ihn aufmerksam.
Mehrfach überschritt dessen Fahrer die zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten von 70 oder 100 Kilometer pro Stunde. In Höhe
Stommeln blinkte der Fahrzeugführer nach rechts, um auf die
Landesstraße 93 abzubiegen, setzte seine Fahrt jedoch in Richtung
Rommerskirchen fort. Hinter der Abfahrt wollten die Polizeibeamten
den Mann anhalten. Dies erfolgte schließlich auch mit der
Unterstützung einer blauen Zusatzleuchte und der akustischen
Polizeisirene.

Mittlerweile befanden sich der Focus und das verfolgende
Zivilfahrzeug in der Ortsmitte Stommelns. Über mehrere kleine Straße
(Berlich, Eckumer Weg), die als 30ger Zonen ausgewiesen sind, fuhr
der Mann mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten.

Im Bereich des Bahnhofs konnte das Fahrzeug zunächst gestellt
werden. Der Fahrer verstand es jedoch am Funkstreifenwagen
vorbeizufahren. Die Fahrt ging weiter und später über die Venloer
Straße in Richtung Rommerskirchen. Dort bog der Fahrer in Richtung
Bergheim -falsch durch den Kreisverkehr fahrend- ab. In Bedburg Rath
verloren die Beamten das Fahrzeug aus den Augen, dessen Licht
ausgeschaltet wurde.

Gegen 02:15 Uhr wurde der Fahrer, der mit dem Wagen seiner Mutter
unterwegs war, in der Nähe seiner Wohnung in Pulheim festgenommen. Er
stand unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol und BTM). Der
Fahrzeugschlüssel befand sich in seiner Tasche.
Die verfolgenden Beamten hatten den Mann auf dem Bahnhofsparkplatz in
Stommeln in seinem Fahrzeug gesehen. Sie erkannten ihn eindeutig als




den Fahrer wieder. Er gab die Fahrt zu. Grund für seine Flucht: Er
wollte nicht, dass sein Verhalten geahndet und somit sein Leumund
beschädigt wird.

Der Staatsanwalt ordnete die Entnahme einer Blutprobe zur
Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit und die Beschlagnahme des
Führerscheins an.




Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 15.11.2011 - 11:13 Uhr
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