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Mitgeführter Airbag stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar

ID: 520898

(ots) - Immer wieder werden bei den Reisegepäckkontrollen
am Flughafen Hannover-Langenhagen Gegenstände aufgefunden, die gegen
bestehende Gesetze verstoßen. So wollte ein 52-jähriger russischer
Staatsbürger einen auslösefähigen PKW-Airbag auf seinem Flug nach
Moskau mitnehmen. Damit war die Luftsicherheit, für die die
Bundespolizei an deutschen Flughäfen u.a. zuständig ist, extrem
gefährdet. So hätte der Airbag durch statische Aufladung, mechanische
Beanspruchung oder Hitze jederzeit, im schlimmsten Falle im Flugzeug,
auslösen können. Da der 52-jährige weder eine Berechtigung zum
Erwerb, noch zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem
Sprengstoffgesetz vorweisen konnte, wurde der Airbag beschlagnahmt
und eine Strafanzeige gefertigt. Die Bundespolizei weist in diesem
Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Mitnahme von Gefahrgut
bzw. verbotenen Gegenständen nicht erlaubt ist bzw. einen
Straftatbestand darstellen kann. In Zweifelsfällen sollte daher vor
Antritt der Reise Kontakt mit der jeweiligen Fluggesellschaft oder
direkt mit der Bundespolizei am Flughafen Hannover aufgenommen
werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Frank Steigerwald
Telefon: 0511 7281-201
E-Mail: frank.steigerwald(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 18.11.2011 - 09:21 Uhr
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