Presseeinladung:
Neuer Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen
hier: Umsetzung der Fahrberechtigungsverordnung
(ots) - Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
mit der Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO vom 15.09.2011)
wurden die Voraussetzungen für die Einführung des sog.
Feuerwehrführerscheines bis 7,5 t geschaffen. Mit der dann bundesweit
gültigen Fahrberechtigung dürfen die fahrberechtigten Einsatzkräfte
der Feuerwehren Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse
von 7,5 t, auch mit Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination nicht überschritten wird, führen.
Wenn auch der Landtag eine schlanke und unbürokratische Regelung
getroffen hat, mussten sich die Feuerwehren in der Folge Gedanken
machen, wie die neue Fahrberechtigungsverordnung umgesetzt werden
kann. Zwar gibt die FahrbVO vor, dass vor Erteilung der
Fahrberech-tigung in Theorie und Praxis gewisse Inhalte zu vermitteln
sind, gibt aber keine präzisierenden Aussagen über Lehrinhalte bzw.
Lehraussagen.
Die Feuerwehren des Kreises Ostholstein sind sich der
Verantwortung, die mit dem Feuerwehrführerschein einher gehen,
bewusst. Eine besondere Verantwortung tragen die Ausbilder
(Fahrlehrer) und künftigen Fahrzeugführer ebenso, wie die
gesamtverantwortliche Wehrführung. Um eine gewissenhafte und
fundierte Ausbildung versichern zu können, haben sich die Amts- und
Gemeindewehrführungen des Kreises Ostholstein prinzipiell für die
folgende Lösung ausgesprochen.
-Der Kreisfeuerwehrverband Ostholstein erarbeitet/ erstellt einen
Ausbilderleitfaden, der in der für den theoretischen Teil umfassend
Lehrinhalte und Lehraussagen zusammenfasst und für die praktische
Ausbildung geeignete Fahrübungen vorgibt. Diese ist bereits in
Zusammenarbeit mit erfahrenen Fahrschulausbildern geschehen.
-Seitens der Amts- und Gemeindewehrführungen werden geeignete
Kameradinnen/ Kameraden als Multiplikatoren beauftragt und benannt,
die künftig in deren Zuständigkeitsbereich die Fahrschulausbildung im
Sinne der FahrbVO übernehmen.
-In einem Lehrgang "Ausbilder Fahrberechtigungsverordnung" werden
diese Kameradinnen/ Kameraden in ihre Aufgaben eingewiesen und mit
den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen vertraut gemacht.
Für den erfolgreichen Besuch dieser Ausbildung erhält der
Lehrgangsteilnehmer eine Lehrgangsbescheinigung.
Der erste Ausbilderlehrgang findet am 26.11.2011 in der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (Bäderstraße 47) in Lensahn statt. Der
KFV OH nimmt den ersten Ausbildungslehrgang zum Anlass, Ihnen die
Umsetzung der Fahrberechtigungsverordnung vorzustellen und laden Sie
hierzu zu 10.30 Uhr herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Ralf Thomsen
Kreiswehrführer
Rückfragen bitte an:
Kreisfeuerwehrverband Ostholstein
Kreisgeschäftsstelle
Bäderstrasse 47
23738 Lensahn
Pressedienst
HBM Hartmut Junge
Telefon: 0172 413 73 24
E-Mail: hartmut.junge(at)kfv-oh.org
www.kfv-oh.org
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Datum: 18.11.2011 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 521192
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-OH
Stadt:
Lensahn
Kategorie:
Feuerwehr
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