Brandgefahren durch Kerzen in der Adventszeit
Feuerwehren geben Tipps und Sicherheitshinweise
Rauchwarnmelder als Geschenk zum Nikolaus
(ots) - Leichtsinn und Unachtsamkeit sind in der
Adventszeit oftmals Auslöser von Wohnungsbränden durch Kerzen,
Adventskränze oder Tischgestecke.
"Es dauert nur Sekunden und schon kann aus besinnlichem
Kerzenschein am Adventsgesteck eine tödliche Gefahr werden", warnt
Kreiswehrführer Ralf Thomsen (Oldenburg i.H). Thomsen weiter:
"Kerzenflammen entwickeln an ihrer Flammenspitze eine Temperatur von
750 Grad und selbst in zehn Zentimeter Entfernung von der Spitze
besteht eine Temperatur von 300 Grad."
Seit Anfang des Jahres besteht in Schleswig-Holstein die
Rauchwarnmelderpflicht. Danach müssen in Wohnung die Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die
Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Noch längst sind
nicht alle Wohnungen mit einem Rauchwarnmelder ausgerüstet. Als ein
geeignetes Geschenk zum Nikolaus empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband
Ostholstein Rauchwarnmelder, die, in der Wohnung installiert,
rechtzeitig vor dem gefährlichen Brandrauch warnen.
Für die Vorweihnachtszeit gibt der Kreisfeuerwehrverband
Ostholstein folgende Sicherheitshinweise:
-Adventsgestecke und Kränze immer auf eine feuerfeste Unterlage
stellen und Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen -Zündmittel
vor Kindern sicher aufbewahren -Kerzen gehören in eine standfeste
Halterung -Verwenden sie "Sicherheitskerzen", der vor dem
Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme erlöschen -In Haushalten
mit Kindern und Kleintieren sind elektrische Kerzen ratsam - Diese
sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen. - Trockene Adventskränze
und Gestecke sollten rechtzeitig entsorgt werden -es besteht erhöhte
Brandgefahr -Für den Fall der Fälle ein Gefäß mit Wasser oder den
Feuerlöscher griffbereit halten - Die Installation von
Rauchwarnmeldern kann Leben retten.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das
mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, muss umgehend die Feuerwehr
über Notruf 112 alarmiert werden.
(KFV OH)
Rückfragen bitte an:
Kreisfeuerwehrverband Ostholstein
Kreisgeschäftsstelle
Bäderstrasse 47
23738 Lensahn
Pressedienst
HBM Hartmut Junge
Telefon: 0172 413 73 24
E-Mail: hartmut.junge(at)kfv-oh.org
www.kfv-oh.org
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Datum: 22.11.2011 - 13:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Lensahn
Kategorie:
Feuerwehr
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