Polizei HSK informiert: Mofafahrer und -halter aufgepasst!
(ots) - In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen gegen
meist jugendliche Zweiradfahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
Erlöschens der Betriebserlaubnis durch Demontage der
Sitzbankverkürzungen bei gedrosselten Kleinkrafträdern, so das
Verkehrskommissariat Arnsberg. Wenn Kleinkrafträder zu Mofas
gedrosselt werden, ist es meist vorgeschrieben, die Sitzbank zu
verkürzen, weil das ein Grundmerkmal eines Mofas ist. Das gilt aber
nicht bei allen Modellen. Ortsansässige Zweiradhändler teilten mit,
dass einige Hersteller beim Einbau von Originaldrosselsätzen eine
Verkürzung der Sitzbank nicht zwingend vorschreiben. Anders sieht das
allerdings bei Nachrüstsätzen aus dem Zubehörhandel aus. Hier sind
meist Sitzbankverkürzungen nötig. Das Verkehrskommissariat ruft
Eltern und jugendliche Zweiradfahrer zur Aufmerksamkeit auf. Sie
sollten sich beraten lassen, wenn sie sich nicht sicher sind oder
aufmerksam die Betriebserlaubnis und Drosselbescheinigung lesen. Denn
Verstöße ziehen eine Anzeige gegen Fahrzeugführer und -halter - und
das sind in den meisten Fällen die Eltern - nach sich.
Stefan Trelle, Pressesprecher
Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises
Am Rautenschemm 2, 59872 Meschede
Tel: 0291-9020-1215 Fax: 0291-9020-1232
mailto: pressestelle.hochsauerlandkreis(at)polizei.nrw.de
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Datum: 22.11.2011 - 15:59 Uhr
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