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Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützters der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"

ID: 526362

(ots) - Nr. 39

Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (24. November 2011)
aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 23. November 2011

den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Andre E.

im Landkreis Potsdam-Mittelmark durch Beamte der GSG 9 festnehmen
lassen. Seitdem werden dort sowie in Dresden, Jena und Zwickau
insgesamt vier Wohnungen durch Beamte des Bundeskriminalamts mit
Unterstützung von Polizeikräften Brandenburgs, Sachsens und
Thüringens durchsucht, darunter die des Beschuldigten Andre E. in
Zwickau.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen die
terroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"
unterstützt zu haben. Zudem besteht gegen ihn der dringende Verdacht
der Volksverhetzung und der Beihilfe zur Billigung von Straftaten (§
129a Abs. 1, Abs. 5, § 130 Abs. 2 Nr. 1d, § 140 Nr. 2, § 27 StGB).

Nach den bisherigen Erkenntnissen bildeten die am 4. November 2011
verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der gesondert verfolgten
Beate Z. (vgl. Pressmitteilung Nr. 37/2011 vom 13. November 2011)
seit dem Jahr 1998 den "NSU". Diese Gruppierung soll für die neun
Morde an Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre
2000 bis 2006 (sogenannte Ceska-Morde), den Mordanschlag auf zwei
Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die
Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln
verantwortlich sein. Zweck der Vereinigung war es, aus einer fremden-
und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger
ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen.
Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren
Finanzbedarf zu decken.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte seit dem
Jahr 2003 in engem Kontakt mit den Mitgliedern des "NSU" stand. Er




ist dringend verdächtig, im Jahr 2007 den menschenverachtenden
Propagandafilm hergestellt zu haben, mit dem sich die terroristische
Vereinigung zu den Ceska-Morden und dem Mordanschlag auf die beiden
Heilbronner Polizisten bekannt hat. Der Film enthält zudem Sequenzen
aus der öffentlichen Berichterstattung über die beiden
Sprengstoffanschläge in Köln, die auf eine Urheberschaft des "NSU"
schließen lassen. Im Mai 2009 soll der Beschuldigte den
"NSU"-Mitgliedern Uwe B. und Beate Z. außerdem ermöglicht haben, auf
ihn und seine Ehefrau ausgestellte Ermäßigungskarten der Deutschen
Bahn AG zu nutzen.

Der Beschuldigte soll noch im Laufe des Tages dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm
den Haftbefehl eröffnen wird.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Marcus Köhler
Staatsanwalt
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
Fax: +49 (0)721 8191-492
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/


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Datum: 24.11.2011 - 09:26 Uhr
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